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1.2.2000 Was ist der Bewertungsausschuss ?


Stellungnahme der AGR zum Beschlußantrag des Bewertungsausschusses (KBV)

An den 
Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
Herrn Dr. Richter-Reichhelm
Herbert-Lewin-Str. 3 

50931 Köln

nachrichtlich: Fachausschuss Psychotherapie, Bewertungsausschuss

Weiterentwicklung des EBM - Beschlußantrag für den Bewertungsausschuß, Teil C

den 29.01.2000

Sehr geehrter Herr Dr. Richter-Reichhelm, sehr geehrte Vorstandsmitglieder,

die bisherige Linie des KBV-Vorstandes, einen Interessenausgleich zwischen den verschiedenen Fach­gruppen zum Erhalt der gemeinsamen Interessen und zur Vertretung einer soliden Politik nach außen zu versuchen, haben Sie auf der Sitzung vom 20.01.00  mit dem Beschlussantrag Teil C des Bewertungsausschusses zur künftigen Honorierung der Psychotherapeuten verlassen. Das ist mehr als bedauerlich und wird von den Psychotherapeuten nicht hingenommen werden.

Das immense Finanzierungsproblem der psychotherapeutischen Versorgung ist allenthalben bekannt. Die über regionale Verhandlungen mit den Krankenkassen hereinverhandelten zusätzlichen Gelder konnten an dieser Dimension nur wenig ändern. Die Deckungslücke von 1,942 Milliarden DM im Psychotherapie-Budget ‘99 bundesweit, maximal um 400 Millionen DM vermindert durch die Verhandlungen, kann nicht durch Umverteilung innerhalb des ärztlichen Gesamtbudgets gelöst werden. Insofern stimmen wir mit Ihnen völlig überein.

Der angesichts dieser brisanten Situation gefaßte Vorstandsbeschuß ist aber leider völlig ungeeignet, die Probleme zu lösen. Er konterkariert darüberhinaus die klaren und eindeutigen Vorgaben der vier BSG-Urteile vom 25.08.99:

Wir hoffen sehr, daß dieser mit heißer Nadel gestrickte Beschluß noch nicht die letzte Antwort des Vorstandes auf die außerordentlichen honorarpolitischen Herausforderungen ist. Wir bitten Sie eindringlich, den eingeschlagenen Weg aufzugeben. Es kommt jetzt ganz entscheidend darauf an, sich nicht parzellieren zu lassen, sondern gemeinsam gegenüber der Politik für eine Aufstockung des ärztlichen Gesamtbudgets zur Finanzierung der Psychotherapie zu kämpfen. Wir haben Verständnis, wenn KVen, um Schaden von der übrigen Ärzteschaft abzuwenden, die Verpflichtung zur Umsetzung des BSG-Urteils und des § 85 (4), d.h. die Auszahlung des 10 Pf-Punktwertes nicht unmittelbar aus der ärztlichen Gesamtvergütung vornehmen, sondern unter Finanzierungsvorbehalt stellen - unter Beachtung der dringenden Überlebenserfordernisse psychotherapeutischer Praxen. Es sollte nicht dazu kommen, daß durch den notwendigen Ausbau der Psychotherapie die übrige Versorgung Schaden nimmt. Völlig unhaltbar ist es aber, den Psychotherapeuten die angemessene und verteilungsgerechte Vergütung per Rechenexempel abzusprechen und ein Honorar zu vergüten, das bekanntermaßen die Psychotherapeuten dem Ruin überantwortet.

Wir appellieren daher noch einmal an Sie, in Verantwortung für die Psychotherapie wie für die Gesamtärzteschaft mit realistischen Zahlen auf der Grundlage der BSG-Urteile, die Verhandlungen mit dem BMG und den Kassenverbänden wieder aufzunehmen.

Wir fordern Sie dazu auf, den Beschluß umgehend zurückzuziehen, damit es nicht zu einer sonst unabwendbaren gegenseitigen Beschädigung vor der Politik statt eines entschiedenen Kampfes miteinander kommt.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
für die AGR

Dr. F.R. Deister, bvvp                            gez. RA Holger Schildt, BPP in der DGPT


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