Gemeinsame Selbstverwaltung Ärzte und Krankenkassen
Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen
Allgemeine Informationen über den Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen:
Der Bewertungsausschuß beschließt den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) bzw. Änderungen desselben. Nach dem Gesetz bestimmt der Einheitliche Bewertungsmaßstab den Inhalt der abrechnungsfähigen Leistungen und ihr wertmäßiges, in Punkten ausgedrücktes Verhältnis zueinander. Der Bewertungsmaßstab ist in bestimmten Zeitabständen auch daraufhin zu überprüfen, ob die Leistungsbeschreibungen und ihre Bewertungen noch dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik sowie dem Erfordernis der Rationalisierung im Rahmen wirtschaftlicher Leistungserbringung entsprechen.
Dem Bewertungsausschuß gehören sieben von der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung sowie sieben von den Spitzenverbänden der Krankenkassen
benannte Mitglieder an. Den Vorsitz führt abwechselnd ein Vertreter der Ärzte
und ein Vertreter der Krankenkassen.
Erweiterter Bewertungsausschuß
Der Erweiterte Bewertungsausschuß wird einberufen, wenn im Bewertungsausschuß
durch übereinstimmenden Beschluß aller Mitglieder eine Vereinbarung über den
Bewertungsmaßstab ganz oder teilweise nicht zustande kommt. Auf Verlangen
mindestens zweier Mitglieder wird dann der Bewertungsausschuß um einen
unparteiischen Vorsitzenden und vier weitere unparteiische Mitglieder erweitert,
von denen jeweils zwei Mitglieder von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
und zwei von den Spitzenverbänden der Krankenkassen benannt sind.
Arbeitsausschuß des Bewertungsausschusses
Nach der Geschäftsordnung des Bewertungsausschusses kann zur Vorbereitung der Beratungen und der Beschlußfassungen ein Arbeitsausschuß tätig werden.