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Verbände- und Wissenschaftspolitik

Besinnliches nach dem 5. Psychotherapeutentag von DPTV und Vereinigung
vom 05.02.2004 bis zum 07.02.2004 in Berlin

Vom 5.2. bis 7.2.2004 fand in Berlin der 5. Psychotherapeutentag statt, der sich früher gerne Deutscher Psychotherapeutentag nannte, das "Deutsche" aber an die inzwischen gegründete Bundespsychotherapeutenkammer abgeben mußte. Psychotherapeuten und Öffentlichkeit werden sich also zukünftig genauer informieren müssen, wer denn da immer wieder einmal seine "Tage" hat.

Veranstalter waren der Deutsche Psychotherapeutenverband (DPTV) und die Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten, zwei der zahlreichen Psychotherapeutenverbände, die sich aber besonders dahingehend auszeichnen, daß sie in ihren Satzungen beanspruchen, "die" Psychotherapeuten zu vertreten.

Der DPTV versteht sich als "Interessenvertretung der psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen in der Bundesrepublik Deutschland"

Die Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten nennt sich "Berufsverband der niedergelassenen Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten - e.V."

Im Tagungsprogramm (über Link unten abrufbar) hieß es u.a.:

"Die Psychotherapeuten haben jetzt lediglich eine Schonfrist erhalten und sie müssen kurzfristig den in den Berufsgruppen der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeuten unbestrittenen Wert von Psychotherapie der Politik und der Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen beweisen."

Mit dieser schrecklichen Andienerei an Politik und Krankenkassen konstruieren die Veranstalter eine Beweispflichtebene, auf der sie die lebendige und breit gefächerte psychotherapeutische Kultur preisgeben und verraten.

Tatsächlich lockte das Programm mit keinen inhaltlichen Höhepunkten. Da waren die üblichen Podiumsdiskussionen mit einer altgedienten Politikergruppe, darunter solchen, die schon in Zeiten des Gesetzgebungsverfahrens zum Psychotherapeutengesetz viel versprachen, aber wenig durchsetzen konnten. Die vor der Kassenärztelobby, die die Psychologischen Psychotherapeuten nicht bei sich haben wollte, kapitulierten, um ein Integrationsmodell zu schaffen, in dessen Würgegriff die glücklich Zugelassenen um Punktwerte hecheln und ein Gericht nach dem anderen bemühen müssen.

Der vor einiger Zeit öffentlich bekannt gegebenen Verlobung der beiden Verbände wird man Beachtung schenken müssen, halten doch ranghohe Funktionäre berufspolitisch bedeutsame Ämter besetzt.

DPTV:

Dipl.-Psych. Detlev Kommer (Vizepräsident)
Präsidiumsmitglied des Deutschen Psychotherapeutenverbands (DPTV). Mitglied im Beratenden Fachausschuss Psychotherapie bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Mitglied der VV der KV Nordbaden. Seit 1999 altern. Vors. des Beratenden Fachausschusses Psychotherapie bei der KV Nordbaden. Seit Feb. 2001 Präsident der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg. Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer

Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten

Dipl.-Psych. Hans-Jochen Weidhaas
Bundesvorsitzender der Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten
Arbeitsausschuß Psychotherapierichtlinien, Bundesausschuss in seiner besonderen Zusammensetzung für Fragen der Psychotherapie

Damit können zwei Funktionäre, die für ihre Ämterhäufung schon über Jahre bekannt sind, sowohl bei berufsrechtlichen wie sozialrechtlichen Entscheidungen auf höchster Ebene mitbestimmen. Das erfordert, wie auch sonst in der Politik, eine wachsame Opposition. Dies um so mehr, als beide Verbände, wie eingangs bereits vermerkt, große Neigung verspüren, alle Psychotherapeuten vertreten zu wollen. Darüber hinaus erreichen uns Nachrichten, wonach das Präsidium des DPTV mit der Satzung des eigenen Verbandes nicht sehr sorgfältig umgehen soll. (Die Berliner Blätter werden in Kürze darüber berichten und dem Verband Gelegenheit zur Stellungnahme geben). Auch Weidhaas von der Vereinigung ist für Alleingänge bekannt, die er mit der Begründung rechtfertigt: "weil wir nur die niedergelassenen Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten vertreten". (siehe u.a. folgende Quelle) . Wie wenig Weidhaas es für nötig fand, sich des Rückhalts der anderen Psychotherapeuten-Verbände zu versichern, ehe er seinen Anspruch als Kandidat für den KBV-Vorstand öffentlich machte, ist auch hier nachzulesen. Schließlich erinnern wir noch an einen Brief der Deutschen Gesellschaft für Verhaltentherapie (DGVT):

Brief der DGVT an die Vereinigung vom 5.April 2001
zu dem Informationspapier der Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten
vom 15. März zur Wahl des KBV-Vorstandes am 17. März 2001

Sehr geehrte Damen und Herren,
auch wenn es für Sie sicherlich ärgerlich war, dass Herrn Weidhaas ein Gegenkandidat gegenübergestellt wurde und von daher etwas Nachsicht bei Ihrer Reaktion angebracht sein mag, so sind doch die von der Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten verbreitete „Information zur Wahl des KBV-Vorstandes am 17. März“ und die Behauptungen über die DGVT darin schlichtweg unwahr.

Ohne Kenntnis der Anzahl unserer Mitglieder sowie der Struktur unserer Mitgliederschaft und der Vereinsziele setzen Sie Behauptungen in die Welt, die jeglicher Fundierung entbehren. Haben Sie die Daten frei erfunden, einfach schlecht recherchiert oder auf Publikationen aus den Gründungsjahren der DGVT zurückgegriffen? Es wäre in der politischen Diskussion sicherlich etwas weniger polemische Diskreditierung und etwas mehr Seriosität angebracht.

So tragen Sie nicht zu einer fairen politischen Auseinandersetzung bei. Zu Ihrer Information:

Die DGVT ist mit 5.000 Mitgliedern der größte Berufs- und Fachverband für Verhaltenstherapie in Europa und gleichzeitig der Verband mit der längsten VT-Tradition in Deutschland.

Die Mitgliederzahl setzt sich wie folgt zusammen:
- 85,5% der Mitglieder sind DiplompsychologInnen
- 2,4% ÄrztInnen
- 4,8% sind SozialpädagogInnen/SozialarbeiterInnen

Werden noch die StudentInnen der Psychologie mit 5,4% dazugezählt, sind über
- 90% der Mitglieder dem Fachbereich Psychologie zuzuordnen.
Die Auswertung „Beschäftigungsverhältnis/Arbeitsstelle“ zeigt folgende Verteilung:
- 63,2% Mitglieder arbeiten im Angestelltenverhältnis
- 33,5% sind niedergelassen tätig und
- 3,6% Mitglieder sind sowohl angestellt als auch niedergelassen
Arztregister/Kassenzulassung:
- 48,87% der Mitglieder sind ins Arztregister eingetragen
- 34,1% besitzen die Kassenzulassung als Psychologische/r PsychotherapeutIn und
- 8,8% die Kassenzulassung als Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unsere Zeitschrift VPP 1/2001, S. 147ff., die Sie von uns im Austausch (Hinweis der Redaktion: Zwischen den meisten Verbänden erfolgt ein regelmäßiger Austausch von Verbandszeitschriften) - als Zeichen gegenseitiger Kooperation. erhalten.

Die DGVT bildet ein Dach für 11 anerkannte Ausbildungsinstitute, bei denen es sich teilweise um eigene Institute, aber auch der DGVT angeschlossene Institute handelt.

Ihre Aussage, die DGVT setze sich überwiegend für die Interessen der Angestellten ein, kann so nicht stehen bleiben. Die DGVT setzt sich – da haben Sie Recht – nicht nur für die Interessen niedergelassener PsychotherapeutInnen ein, sondern hat einen weitergehenden gesundheitspolitischen Anspruch, bei dem natürlich auch die angestellten Psychotherapeuten eine wichtige Rolle spielen.

Im Kampf um das PsychThG hat die DGVT eine bedeutende Rolle gespielt. Die „Rosa Beilage“, die Information der DGVT zum PsychThG, war auch bei niedergelassenen Nichtmitgliedern eine beliebte Informationsgrundlage.
Wir fordern Sie auf, diese Richtigstellung in der Homepage der Vereinigung und in Ihrer neuen Mitgliederzeitschrift zu veröffentlichen.

In der Hoffnung auf eine faire Auseinandersetzung
mit freundlichen Grüßen

gez. Ulla López-Frank
Mitglied des Vorstandes

gez. Waltraud Deubert
Geschäftsstellenleitung


Dabei liegen die für alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten brennenden Themen in der Luft. Da erschien am 6. Februar das Deutsche Ärzteblatt (Ausgabe 6) mit der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie (WBP) nach § 11 PsychThG zur Verhaltenstherapie. In vorauseilenden Gehorsam hatten wissenschaftliche Fachgesellschaften dem WBP eine Prüfungsbefugnis zugebilligt, die dieser schon früher für sich einforderte, obwohl das Psychotherapeutengesetz ihm nur eine sehr eingeschränkte Aufgabe zugewiesen hatte.

siehe: Wissenschaftlicher Beirat als "Hoher Rat"

Fortsetzungen folgen:

In Memoriam Florian Gerster

Was nötigte die Bundespsychotherapeutenkammer zu schnellem Handeln ?

Umstrittene VT-Expertise und Problematik des Wissenschaftlichen Beirats. (in Kürze)

Wie Institutionen denken (Wie aus einer Funktion eine Institution und schließlich eine urteilende Instanz wird) - (In Kürze)


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