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Gründung der deutschen Gesellschaft
für Kinder -und Jugendlichenpsychotherapie und Familientherapie
dgkjpf


Wir sind ein neuer Verband der approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, der die bestehenden Verbände darin unterstützen will, in der gegenwärtigen Situation die Qualität der Patientenversorgung durch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zu erhalten.

Es brennt lichterloh. Manche Feuer sind so groß, dass eine einzige Feuerwehr nicht reicht. Wir eilen als zweite Feuerwehr zu Hilfe. Wir helfen den Großbrand zu löschen, der zur Abschaffung des eigenständigen Berufs des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten führen würde. Der Großbrand ist die basale Direktausbildung als psychologisches Universitätsstudium, das Abiturienten anbietet, mit 22 bis 23 Jahren approbiert zu sein.

Anlass der Gründung im Einzelnen und unsereZiele und Forderungen:

1. Von Erwachsenenpsychotherapeuten dominierte Verbände und Organe verlangen vom Bundesministerium für Gesundheit die Abschaffung der Approbation Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.

2. Kinder- und jugendlichenpsychotherapeutische Verbände haben zu wenig Gewicht, um erfolgreich gegen diese Abschaffung zu kämpfen.

3. Die Ausbildung soll auf ein psychologisches Universitätsstudium vorverlegt werden, so dass AbsolventInnen anderer Studienfächer keinen Zugang mehr zur Kinder-und Jugendlichenpsychotherapie haben (Pädagogische Fächer, Sozialarbeit, Schulpsychologie)

4. Die Ausbildung soll den bisherigen Instituten weggenommen werden und den dafür nicht ausgerüsteten (psychologischen) Universitätseinrichtungen übergeben werden, die nur unzureichende Kompetenzen in diesem Bereich haben (sie sind Hochschullehrer und Forscher
und sie sind nur nebenbei Psychotherapeuten und kaum einer ist approbierter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und sie folgen einem einseitigen (RCT-) Wissenschaftsparadigma, das der Psychotherapie nicht gerecht wird, die mehr als Wissenschaft ist).

5. Die Familie ist bisher zu wenig in die Therapie eingebunden, weil keine ausreichenden Abrechnungsmöglichkeiten bestehen. Dabei ist sie der wirksamste Ort von heilsamen Veränderungen. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie muss deshalb auch immer Familientherapie sein. Diese wird integriert in das Gesamtkonzept zur Behandlung des psychisch oder psychosomatisch erkrankten Kindes oder Jugendlichen.

Ziele und Maßnahmen:

Die dgkjpf vertritt die Interessen der approbierten Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und strebt eine weitere Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen und deren Familien an.

Erstes Ziel ist eine eigene KJ-Kammern auf Bundes- und Landesebene. Denn die gegenwärtige Kammer mit ihren Delegierten hat die Abschaffung unserer Approbation beschlossen. Mit einer Mehrheit von Erwachsenentherapeuten, die Diplom-Psychologen sind.

Ohne dass alle Pflichtmitglieder, die approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind, ausführlich informiert wurden und ohne dass sie Gelegenheit gehabt hätten, diese für sie fundamentale Entscheidung zu beeinflussen. Wir sprechen sowohl dem DPT als auch den Kammern das moralische Recht ab (das juristische Recht hatten sie), so über unser Schicksal zu bestimmen. Diese Entscheidung darf nicht in der Hand einer psychologischen Erwachsenenpsychotherapeutenmehrheit von Delegierten liegen. Diese irreversible Entscheidung muss durch Befragung aller betroffenen approbierten Kinder -und Jugendlichenpsychotherapeuten eingeleitet werden - nach umfassender Information und Diskussion.

Von der jetzigen Situation ausgehend müssen wir deshalb eine eigene Kammer für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten fordern, in der keine Erwachsenen-Psychotherapeuten mehr über uns Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bestimmen können, es sei denn, dass der DPT-Beschluss zurückgenommen wird und die Kammerstatuten so geändert werden, dass Kinder- und Jugendlichenpsychotherpeuten ein Veto haben, wenn es um ihre zentralen Belange geht.

Zweites Ziel ist eine Reformierung des Psychotherapeutengesetzes, die einen noch weitergehenden Schutz der Kinder- und Jugendlichen-psychotherapie herstellt:

1. Festschreibung der Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie als postgraduierte Ausbildung in öffentlichen und in privaten Ausbildungseinrichtungenwie bisher.

2. Erweiterung der Approbation auf Familientherapie, d. h. auf die Behandlung von Familien, in denen psychische oder psychosomatische Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen auftreten.

3. Absolventen eines Psychologiestudiums müssen Klinische Entwicklungspsychologie als Prüfungsfach nachweisen. Als Nachweis dient auch eine postgraduierte Vorlesung mit Seminar in diesem Fach im Umfang von 12 ECT mit Abschlussklausur, die an einer Hochschule oder einem anerkannten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie-Ausbildungsinstitut in Zusammenarbeit mit einer Hochschule angeboten werden kann.

4. Approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erhalten Zugang zur Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten.

5. Absolventen eines pädagogischen oder eines sozialpädagogischen Master-Studiums sowie Absolventen eines medizinischen Studienfachs (Medizin, Psychomedizin) bzw. der Schulpsychologie erhalten Zugang zur Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie müssen Klinische Entwicklungspsychologie als Prüfungsfach nachweisen. Als Nachweis dient auch eine postgraduierte Vorlesung mit Seminar in diesem Fach im Umfang von 12 ECT mit Abschlussklausur, die an einer Hochschule oder einem anerkannten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Ausbildungsinstitut in Zusammenarbeit mit einer Hochschule angeboten werden kann.

6. Anhebung der Altersgrenze auf 25 Jahre im Gesetzestext, zusätzlich Mitbehandlung von Vater, Mutter und der Familie (die unter Ziel 3 genannten notwendigen Erweiterungen)

7. Änderung der Legaldefinition "Psychotherapie als Anwendung wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren (PsychG § 1 (3)) durch Streichung der Begriffs "wissenschaftlich".

Begründung: Die wissenschaftliche Anerkennung über reine RCT- und Metastudien ist heute wissenschaftlich so sehr umstritten, dass neue Kriterien gefunden werden müssen (vergl. Sulz 2014). Weder ärztliches Handeln noch Psychotherapie lässt sich auf ausschließlich wissenschaftlich anerkannte Methoden reduzieren - würde man dies tun, wäre keine wirksame Therapie mehr möglich. Denn viele wesentlichen Elemente des Therapieprozesses sind wissenschaftlich noch nicht untersucht worden - vielleicht die wirksamsten.

Drittes Ziel ist

1. die sozialrechtliche Anerkennung und Abrechnungsgenehmigung bisher nicht vergüteter psychotherapeutischer Leistungen von approbierten Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen:
a) Anhebung der Altersgrenze auf 25 Jahre
b) Kurztherapie der Mutter
c) Kurztherapie des Vaters
d) Paartherapie der Eltern
e) Familientherapie
f) Elterngruppen.

2. Die Erlangung der Abrechnungsgenehmigung in Erwachsenenpsychotherapie durch eine Zusatzausbildung (analog zu der bereits bestehenden Möglichkeit, als Erwachsenenpsychotherapeut durch eine Zusatzausbildung Abrechnungsgenehmigung für Kinder- und Jugendlichen-psychotherapie zu erhalten).

Allerdings halten wir die bisherige Regelung, dass Erwachsenentherapeuten nur 200 Stunden Theorie und 5 Behandlungen unter Supervision machen müssen, für unverantwortlich. Es sind mindestens 400 Stunden Theorie und 400 Stunden Therapie unter 100 Stunden Supervision erforderlich - für beide Seiten in beide Richtungen. Dies muss auch bei eventuellen Übergangsregelungen einer Gesetzesreform eingehalten werden.

Viertes Ziel ist die Einbeziehung von umfangreichen Präventionsmaßnahmen in den Leistungskatalog der Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeutInnen und FamilientherapeutInnen, z. B. Durchführung obiger Leistungen, wenn die Gefahr einer Symptombildung besteht.

Fünftes Ziel ist die Einrichtung von Lehrstühlen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und Familientherapie an Universitäten und Hochschulen.

Sechstes Ziel ist die Einrichtung von staatlichen oder staatlich finanzierten Forschungszentren für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und Familientherapie.

Siebtes Ziel ist der Ausbau von psychotherapeutischen Abteilungen in kinder- und jugendpsychiatrischen Kliniken

Achtes Ziel ist die qualifikationsgerechte Bezahlung approbierter Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen, nicht ausgehend von ihrem Zugangsstudium, sondern ausgehend von ihrer hohen Kompetenz als Heilberuf auf Facharztniveau.

Neuntes Ziel ist die Berechtigung approbierter Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnn zur Übernahme leitender Positionen in kinder- und jugendpsychotherapeutischen Einrichtungen und Abteilungen.

Mitglieder:

Mitglied können approbierte Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen (Vollmitgliedschaft) sowie Ausbildungsteilnehmer einer anerkannten postgraduierten Ausbildung in Kinder -und Jugendlichenpsychotherapie werden (Junior-Mitgliedschaft).

Außerdem können approbierte Psychologische Psychotherapeuten, die von der Approbationsbehörde als Supervisor für Kinder- und Jugendlichen-psychotherapie anerkannt sind, nach Zustimmung der Mitgliederversammlung Förder-Mitglied werden. Das gleiche gilt für Kinder- und Jugend-psychiaterInnen, die von der Approbationsbehörde als Supervisor für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie anerkannt sind.

Mitglied kann auch eine auf Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie spezialisierte Ausbildungseinrichtung oder -abteilung werden, die postgraduierte Ausbildung in Kinder und Jugendlichenpsychotherapie mit dem Ziel der Approbation zum Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten durchführt. Die entsandte VertreterIn dieser Ausbildungseinrichtung oder -abteilung muss eine Approbation für Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapie haben.

Die Mitglieder erklären mit ihrem Mitgliedsantrag, dass sie für die satzungsgemäßen Ziele des Verbands eintreten.

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Derzeit beträgt der Beitrag 90 Euro jährlich. Ausbildungsteilnehmer zahlen nur ein Drittel des festgelegten Beitrags. Mitglieder eines anderen Verbands für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie erhalten Rabatt und zahlen nur 60 Euro Jahresbeitrag. Ausbildungseinrichtungen zahlen 180 Euro Mitgliedsbeitrag.

Vorstand:

Bei der Gründungsversammlung am 21. Juli 2014 wurden gewählt:
Präsident der dgkjpf: Dr. Alfred Walter
1. Vizepräsident der dgkjpf: Prof. Dr. Dr. Serge Sulz
2. Vizepräsident der dgkjpf: Florian Sedlacek
Sie sind Vorstand gemäß § 26 BGB

Als erweiterter Vorstand sind satzungsgemäß vorgesehen: eine approbierte Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeutin, eine Ausbildungsteilnehmerin einer anerkannten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutischen Ausbildung.

Sie werden bei der nächsten Mitgliederversammlung gewählt.

Wissenschaftlicher Beirat:
Es wird ein wissenschaftlicher Beirat eingerichtet, der dem Vorstand hilft, die wissenschaftliche Grundlegung und Orientierung weiter zu entwickeln und auszubauen.

Ihm gehören bisher an:
Prof. Dr. Michael Borg-Laufs

Sektionen und Landesverbände:
Die Mitgliederversammlung kann die Einrichtung von Sektionen und von Landesverbänden beschließen.

Wir freuen uns über Mitglieder, die in ihrem Bundesland aktiv werden wollen.
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Anmerkung der "Berliner Blätter für Psychoanalyse und Psychotherapie":
Einige Funktionäre unter den als Psychologische Psychotherapeuten approbierten Diplompsychologen scheinen sich offenbar profilieren zu wollen, indem sie die nicht psychologisch Diplomierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aus dem Kreis der Approbationsberechtigten verdrängen wollen. Es scheint sich ein ähnlicher Kampf zu wiederholen, den schon Sigmund Freud für die sogenannten "Laienanalytiker" 1926 gekämpft hat. An Oskar PFISTER schreibt er am 25.11.1928: "Ich weiß nicht, ob Sie das geheime Band zwischen der „Laienanalyse“ und der „Illusion“ erraten haben. In der ersten will ich die Analyse vor den Ärzten, in der anderen vor den Priestern schützen. Ich möchte sie einem Stand übergeben, der noch nicht existiert, einen Stand von weltlichen Seelsorgern, die Ärzte nicht zu sein brauchen und Priester nicht sein dürfen." (FREUD UND PFISTER, BRIEFE 1909‑1939, S.Fischer 1963, S.376f). Würde er heute die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vor den Diplompsychologen schützen müssen ?

ZUM TEXT:
http://www.bbpp.de/TEXTE/laienanalyse.htm

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14.09.2014
Was Ihnen verschwiegen wird und die Zukunft unseres Berufs zerstört - ein Skandal!
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