Die
Berliner Blätter für Psychoanalyse und Psychotherapie
geben hier einen Artikel zur Psychotherapeutischen Versorgung
und zur vielgestaltigen Verbändelandschaft aus
Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 22 vom 02.06.00, Seite
A-1509 [POLITIK: Aktuell]
wieder und bitten um weiterführende Diskussion
26.06.2000
- Neuer Artikel zum Facharzt für Psychotherapeutische Medizin,
der voraussichtlich in "Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie" geändert wird.
Psychotherapeutische Versorgung Vielgestaltige Verbandslandschaft Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 22 vom 02.06.00, Seite A-1509 [POLITIK: Aktuell] Eine Vielzahl psychotherapeutischer
Berufsverbände bemüht sich seit In-Kraft-Treten des
Psychotherapeutengesetzes um die Integration in das System der kassenärztlichen
Versorgung. „Unser Ideal wäre eine
,Kassenpsychotherapeutische Vereinigung‘, auch wenn das zurzeit
unrealistisch ist“, erklärt Karin Flamm vom Deutschen
Psychotherapeutenverband (DPTV), dem „Sprachrohr“ der Allianz. Der
DPTV, erst nach der Integration im April 1999 gegründet, umfasst 3 750
Psychologische Psychotherapeuten unabhängig von der Kassenzulassung.
Die Psychologischen Psychotherapeuten seien zudem in den
Vertreterversammlungen der kassenärztlichen Körperschaften nicht
ausreichend vertreten, meint Flamm, da höchstens zehn Prozent der
Delegierten aus den Reihen der Psychologen gestellt werden können. Desolate Finanzierung „Die Integration steht jetzt aufgrund
einer desolaten Finanzierungspolitik vor dem Scheitern“, erklärt
Hans-Jochen Weidhaas, Bundesvorsitzender der Vereinigung der
Kassenpsychotherapeuten, einem der vier berufspolitisch aktiven Verbände
der AGR. Der 1984 gegründete Verband umfasst ausschließlich
Psychologische Psychotherapeuten, davon zwei Drittel
Verhaltenstherapeuten. Die Finanzierung, die sich als unzureichend
herausgestellt hat und viele psychotherapeutische Praxen in ihrer
Existenz gefährdet, ist für alle psychotherapeutischen Verbände der
Grund zu sagen, die Integration sei misslungen. Sie kritisieren
einhellig, dass der im Urteil des Bundessozialgerichtes vom 25. August
1999 genannte Punktwert von 10 Pfennig für genehmigungspflichtige
zeitgebundene psychotherapeutische Leistungen nicht umgesetzt wurde. Die Allianz und die Richtlinienverbände unterscheiden sich deutlich in der Bewertung der Gutachterverfahren, die seit rund 30 Jahren angewendet werden. Anlass für die derzeit geführte Diskussion ist eine Praxisstudie, die zu dem Ergebnis kommt, dass das Gutachterverfahren „weder zweckmäßig noch verhältnismäßig“ ist (Köhlke 2000 Die Studie ist im Internet verfügbar unter: http://www.bbpp.de - Rubrik Berufspolitik anklicken - ). 75 Prozent der befragten Psychotherapeuten disqualifizierten das Verfahren als ein Instrument, das „primär Formulierungsgeschick und nicht Therapiequalität“ erfasst. Die Allianz fordert, das Gutachterverfahren durch „angemessenere Verfahren“ zu ersetzen. Den „dem System der kassenärztlichen Versorgung nahe stehenden Verbänden“ wirft der DPTV vor, sich „auffallend ruhig zu verhalten“, weil „ihren Funktionären die Gutachtertätigkeit ein hohes Nebeneinkommen einbringt“. Die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT), der berufspolitische Verband von psychologischen und ärztlichen Psychoanalytikern, fürchtet dagegen – wie die übrigen Richtlinienverbände – um die Einhaltung der Psychotherapie-Richtlinien: Die Qualität der Versorgung leide, wenn die Gutachterpflicht abgeschafft würde, meint DGPT-Vorsitzende Anne-Marie Schlösser. „Das Gutachterverfahren“, sagt sie, „ wird überwiegend von schlechter ausgebildeten Therapeuten abgelehnt.“ „Berufsgruppen driften unnötig auseinander” Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (BVVP), organisiert in der AGR, vertritt Psychologische Psychotherapeuten und ärztliche Psychotherapeuten mit Zulassung zu etwa gleichen Teilen. Der BVVP hält neue Kammern (siehe auch Deutsches Ärzteblatt, Heft 4/2000), zu denen ärztliche Psychotherapeuten keinen Zugang haben, für ungünstig. „Die beiden Berufsgruppen driften unnötig auseinander“, glaubt Pressesprecher Dr. Frank Roland Deister. Entsprechend der „interdisziplinären Tradition der Psychoanalyse“ versucht auch die DGPT die Interessen von Ärzten und Psychologen zu vereinen. Die beiden Verbände fordern, bei der Namensgebung neuer Kammern auf klare Begrifflichkeiten zu achten: nicht „Psychotherapeutenkammer“, sondern „Kammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“ sei angemessen. „Gefährdung der ärztlichen Psychotherapie” Dafür tritt auch die „Ständige Konferenz ärztlicher psychotherapeutischer Verbände“ ein: 14 Verbände, die sich zusammengeschlossen haben, um zu verhindern, dass „die so genannte Integration zur Gefährdung, wenn nicht gar Vernichtung der ärztlichen Psychotherapie führt“, erklärt Dr. med. Friedrich Neitscher, Vereinigung Psychotherapeutisch Tätiger Kassenärzte. Sie fürchten die Konkurrenz der neu integrierten Psychologen. Im Rahmen des vergangenen Deutschen Ärztetages forderten sie, die Begriffe „ärztlicher Psychotherapeut“ und „Psychologischer Psychotherapeut“ voneinander abzugrenzen: Wenn nur von Psychotherapeuten die Rede sei, setze sich in den Köpfen fest, dass damit Psychologen gemeint seien. Zusätzlich zu der desolaten Honorarsituation haben die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, organisiert in den Richtlinienverbänden, besondere Probleme seit In-Kraft-Treten des Psychotherapeutengesetzes: der Mangel an zugelassenen fachkompetenten Therapeuten für Kinder- und Jugendliche. Die 1 300 Mitglieder der Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten führen etwa 90 Prozent der Therapien mit dieser Gruppe durch. Für die Unterversorgung verantwortlich macht Pressesprecher Peter Lehndorfer das Fehlen einer separaten Bedarfsplanung. Gesetzlich vorgeschrieben bilden Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gemeinsam mit (ausreichend vielen) Erwachsenentherapeuten eine Arztgruppe in der Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Fast alle Planungsgebiete in den alten Bundesländern seien daher – trotz Unterversorgung mit Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten – für Neuzulassungen gesperrt. Die Verbandslandschaft der Psychotherapeuten wirkt unübersichtlich. Das liegt zum einen an der häufigen Vermischung von Fachgesellschaft und Berufsverband und den zum Teil widerstreitenden Fachrichtungen innerhalb der Psychotherapie. Wenige Verbände, wie der BVVP und die DGPT, halten die Interessen von Ärzten und Psychologen für gemeinsame, andere stehen einander fast feindlich gegenüber. Was sie vereint, ist der Kampf um angemessene Honorare. Petra Bühring
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Psychotherapeutische
Berufs- und Fachverbände Ständige Konferenz ärztlicher
psychotherapeutischer Verbände
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Der
Facharzt für
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Identität
•
Weiterbildung
•
Methoden
•
Kompetenzen
Berufsverband
der Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin Deutschlands (BPM) e.V.
Deutsche
Gesellschaft für Psychotherapeutische Medizin
Landesverband Berlin/Brandenburg (DGPM) e .V.
Identität
Die Psychotherapeutische Medizin steht in der ärztlichen
Tradition einer ganzheitlichen Sicht des kranken Menschen.
Seit jeher gehört die Beachtung der seelischen Verfassung
und des sozialen Umfeldes seines Patienten zum Selbstverständnis des Arztes.
Seelische Behandlung in allgemeiner Form ist immer fester Bestandteil
ärztlichen Handelns gewesen.
Die technische Entwicklung hat diese Seite des Arztes
vorübergehend in den Hintergrund treten lassen. Heute jedoch gibt ihm eine
wissenschaftlich fundierte, systematische Psychotherapie wirksame Mittel in
die Hand, auch psychogene Störungen und psychosomatische Erkrankungen kausal
zu behandeln.
Hier liegt die Aufgabe des Facharztes für
Psychotherapeutische Medizin:
Durch die psychotherapeutische Weiterbildung erwirbt er
sich zusätzlich die Fähigkeit zu einem selbstreflexiven, fachlich
begründeten, umfassenden Verstehen psychischer Zusammenhänge und zur
Anwendung spezieller psychotherapeutischer Methoden. Er bleibt jedoch auch
nach seiner Weiterbildung selbstverständlich in vollem Umfang Arzt und als
solcher auf die seelische und körperliche Ganzheit des Patienten bezogen.
Die von ihm ausgeübte Heilkunde richtet sich in erster
Linie nach den Bedürfnissen des Patienten und den Notwendigkeiten der
Behandlung psychogener Erkrankungen. Priorität hat der Patient und nicht eine
bestimmte psychotherapeutische Methode. Insofern ist die Praxis des Facharztes
für Psychotherapeutische Medizin durch einen integrativen Ansatz im Rahmen
seiner fachärztlichen Spezialisierung definiert.
In seiner fachlichen Identität ist der psychosomatische
Facharzt durch zwei Kompetenzen charakterisiert: Erstens durch seine
Doppelqualifikation auf medizinischem und psychotherapeutischem Gebiet,
zweitens durch seine, in der medizinischen Ausbildung begründete,
identitätsstiftende, ärztliche Haltung.
Die Notwendigkeit zur Doppelqualifikation ergibt sich aus den spezifischen Anforderungen,
die das Gebiet der Psychosomatischen Medizin an eine adäquate Versorgung
stellt:
Die komplementäre Einheit von Körperfunktion und
seelischem Erleben ist nur aus beiden Perspektiven erfaßbar.
Dementsprechend erfordert eine ganzheitliche Behandlung
des psychosomatisch Kranken sowohl eine ärztliche als auch eine
psychotherapeutische Kompetenz.
Die Ärztliche
Haltung bezeichnet eine, aus alter Tradition kommende, berufstypische
Bereitschaft zu verantwortlichem Handeln im gesundheitlichen Interesse des
Patienten. Im psychotherapeutischen Kontext meint diese ärztliche
Handlungsbereitschaft sinngemäß die aktive,
verbale Interventionsbereitschaft auf Grund psychodynamischen Verständnisses.
Die hohen fachlichen Anforderungen an den psychosomatisch‑psychotherapeutisch
spezialisierten Arzt zeigen sich auch in der Art und Dauer der Aus- und
Weiterbildung: Erst nach 12 Jahren erhält er die Zulassung zur
eigenverantwortlichen Tätigkeit im Rahmen der kassenärztlichen
Versorgung. - Zum Vergleich: Der Psychologische Psychotherapeut wird
bereits nach 7 Jahren (4 Jahre Studium und 3 Jahre Psychotherapieausbildung)
zugelassen. -
Definition
Das Fachgebiet ist in der Musterweiterbildungsordnung der
Bundesärztekammer festgelegt. Die jetzige Formulierung „Psychotherapeutische
Medizin" wird voraussichtlich durch die treffendere
Fachgebietsbezeichnung „Psychosomatische
Medizin und Psychotherapie" ersetzt werden, in Übereinstimmung mit
dem gleichlautenden universitären Lehrfach der ärztlichen
Approbationsordnung.
„Die Psychotherapeutische Medizin umfaßt die Erkennung,
psychotherapeutische Behandlung, die Prävention und Rehabilitation von
Krankheiten und Leidenszuständen, an deren Verursachung
psychische/psychosoziale Faktoren, deren subjektive Verarbeitung und/oder
körperlich‑seelische Wechselwirkungen maßgeblich beteiligt sind"
(Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer).
Damit wird deutlich, daß sich die Psychotherapeutische
Medizin nicht in der Anwendung einer Therapiemethode erschöpft; sie hat
vielmehr die psychosoziale Ätiologie seelischer Erkrankungen und
Verhaltensstörungen zum Gegenstand und grenzt sich hierdurch deutlich von der
Psychiatrie ab.
Der Bundesausschuß Ärzte und Krankenkassen definiert
seelische Krankheiten in der folgenden Weise:
„Seelische Krankheiten sind krankhafte Störungen der Wahrnehmung, des
Verhaltens, der Erlebnisverarbeitung, der sozialen Beziehungen und der
Körperfunktionen. Es gehört zum Wesen dieser Störungen, daß sie der
willentlichen Steuerung durch den Patienten nicht mehr oder nur zum Teil
zugänglich sind. Krankhafte Störungen können durch seelische oder
körperliche Faktoren verursacht werden. Sie werden in seelischen und
körperlichen Symptomen erkennbar, denen aktuelle Krisen seelischen
Geschehens, aber auch pathologische, seelische und körperliche Strukturen und
Funktionen zu Grunde liegen können".
Hierbei werden seelische Strukturen verstanden als anlagemäßig disponierende
und lebensgeschichtlich erworbene Grundlagen seelischen Geschehens, das direkt
beobachtbar und/oder indirekt erschließbar ist. Auch Beziehungsstörungen
können Ausdruck von Krankheit sein.
Das Indikationsspektrum umfaßt schwerpunktmäßig alle
Kategorien der ICD‑10 von F00 bis F99 und Z, insbesondere neurotische
Erkrankungen, somatoforme und funktionelle Störungen, psychosomatische
Erkrankungen, posttraumatische Belastungsstörungen, Eßstörungen, sexuelle
Störungen und alle Formen somato-psychischer Bewältigungsstörungen und
psychogener Erkrankungen.
Entwicklung
Erste Überlegungen über ein eigenes medizinisches
Fachgebiet „Ärztliche Psychotherapie" oder auch „Ärztliche
Psychoanalyse" finden sich bereits in den 20er Jahren, einer Blütezeit
der Psychotherapie in Deutschland. Diese Entwicklung wurde durch die
Kriegszeit unterbrochen.
In den 50erJahren wurde aber bereits die Zusatzbezeichnung
„Psychotherapie" für Ärzte eingeführt.
In den 60er Jahren gelang in Berlin der statistische
Nachweis an großen Fallzahlen, daß analytische Psychotherapie kausal wirksam
ist, zu einer nachhaltigen Gesundung führt und sowohl Krankzeiten als auch
die Anzahl von Krankenhaustagen senkt. Daraufhin wurde Psychotherapie als
Pflichtleistung in die Gesetzliche Krankenversicherung eingeführt und durch
ein aufwendiges, vorangestelltes Qualitätssicherungsverfahren vor Mißbrauch
geschützt (sog. Richtlinien-Psychotherapie).
Anfang der 70er Jahre wurde Psychosomatische Medizin
Pflichtfach in der Ärztlichen Approbationsordnung.
In den 80erJahren wurde der Zusatztitel „Psychoanalyse"
in die Weiterbildungsordnung eingeführt. Er konnte aber bisher nur in privat-vereinsrechtlich
organisierten, berufsbegleitenden Weiterbildungsgängen erworben werden.
Diese Entwicklungsschritte führten schließlich 1992 mit
ostdeutscher Unterstützung (bereits 1978 FA!) zu der Schaffung des Gebietes
„Psychotherapeutische Medizin" durch den Deutschen Ärztetag. Die
entsprechende Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer wurde seitdem
von sämtlichen Landesärztekammern übernommen.
Grundlagen
Das Fachgebiet fußt derzeit auf zwei komplementären,
wissenschaftlichen Grundorientierungen:
Psychoanalyse
und Verhaltenstherapie.
Die Psychoanalyse kommt
aus der Medizin und ist originär therapeutisch gewesen. Sie hat sich
erfolgreich außerhalb des universitären Rahmens entwickelt, ohne in eine
gesetzliche Berufsordnung einzumünden. Sie ist jedoch in Form des
Zusatztitels „Psychoanalyse" in der ärztlichen Weiterbildungsordnung
und in der Richtlinientherapie wirksam vertreten gewesen.
Das Gebiet „Psychotherapeutische Medizin" eröffnet
nun die Möglichkeit, die Inhalte der bisherigen Bereichsbezeichnung „Psychoanalyse"
als Modul in die Gebietsweiterbildung zu integrieren. Auf diese Weise werden
dem Facharzt auch die grundlegenden psychoanalytischen Erkenntnisse über die
Bedeutung der Dynamik unbewußter Konflikte für die Pathogenese psychogener
Störungen zugänglich, ohne daß er eine zusätzliche, aufwendige,
berufsbegleitende Weiterbildung der herkömmlichen Art durchlaufen muß.
Auch die von der Psychoanalyse abgeleiteten Verfahren,
insbesondere die Dynamische Psychotherapie, gehören zum Rüstzeug des
Facharztes. Sie erfordern eine größere, verbale Interventionsbereitschaft,
sind stärker lösungsorientiert und vermögen zu einer Verringerung des
Behandlungsumfanges beizutragen.
Sie kommen auch insofern der ärztlichen Haltung entgegen.
Die
Verhaltenstherapie, aus der Lerntheorie kommend, konzentrierte sich in ihren Anfängen
überwiegend auf Verhaltenskorrekturen durch Umlernen pathologischer
Bewältigungsstrategien und erwarb sich in diesem Bereich einen großen Fundus
an Erfahrungen.
Nach einem Paradigmenwechsel ist sie jetzt auch mit Fragen
der Kognition und der Affekt‑ und Beziehungsdynamik befaßt. Die Nähe
zu Humanethologie und Wahrnehmungsbiologie erleichtert die Integration in den
medizinisch‑psychologischen Kontext von Wahrnehmung und Bewußtsein.
Hinzu treten weitere biologische,, psychologische und
soziologische Theorien.
Weiterbildung
Inhalte:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und
Fertigkeiten in den theoretischen Grundlagen, in der Diagnostik und
Differentialdiagnostik seelisch bedingter und mit bedingter Krankheiten und
solcher Leidenszustände, an deren Entstehung psychosomatische und
somatopsychische Momente maßgeblich beteiligt sind, sowie in der
differenzierten Indikationsstellung und selbständigen, eigenverantwortlich
durchgeführten Psychotherapie im ambulanten und stationären Bereich,
einschließlich präventiver und rehabilitativer Maßnahmen.
Zeiten:
• 5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gern. § 8 Abs.1
der WBO.
• 3 Jahre
Psychotherapeutische Medizin, davon mindestens 1 Jahr im Stationsdienst.
•
1 Jahr Psychiatrie und Psychotherapie, angerechnet
werden können auf die 1-jährige Weiterbildung in Psychiatrie 1/Jahr
Weiterbildung in Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie oder 6
Monate Tätigkeit in medizinischer Psychologie oder medizinischer Soziologie.
• 1 Jahr Innere Medizin, angerechnet werden können auf die 1‑jährige
Weiterbildungszeit in Innerer Medizin 1/2 Jahr Weiterbildung in Haut‑
und Geschlechtskrankheiten oder Frauenheilkunde und Geburtshilfe oder
Kinderheilkunde oder Neurologie oder Orthopädie.
·
2 Jahre der Weiterbildung
können bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.
Methoden
Therapieverfahren
innerhalb der Richtlinientherapie (spezifische
Indikation und Gutachterverfahren):
Analytische und tiefenpsychologisch fundierte (Dynamische) Psychotherapie und
Verhaltenstherapie.
Therapieverfahren
außerhalb der Psychotherapie-Richtlinien:
Psychosomatische Grundversorgung; tiefenpsychologisch fundierte (Dynamische) Psychotherapie
im Rahmen von Erstversorgung,
Krisenintervention und Stützung; verbale Intervention unter Beachtung von
Psychodynamik und Reflexion derArzt-Patient-Beziehung, Hypnotherapie,
Autogenes Training, körperbezogene Therapien, supportive Psychotherapie,
erlebnisorientierte Psychotherapie, kreative und averbale Verfahren.
Kompetenzen
Die
psychosomatische Facharztpraxis verfügt sowohl über die organisatorischen
als auch methodischen Voraussetzungen für ein fachspezifisches, umfangreiches
und differenziertes Angebot an alle
medizinischen Fachdisziplinen:
Wie
in der ambulanten ärztlichen Versorgung auch sonst üblich, bietet eine offene
Sprechstunden‑Praxis dem Patienten einen unkomplizierten Zugang. Auf
dem Boden einer fakultativen, somatischen Basisdiagnostik
wird ein umfangreiches, flexibles, diagnostisches und
psychotherapeutisches Repertoir angeboten.
Der
Facharzt ist der Spezialist für die differentialdiagnostische
Abklärung und Behandlung psychosomatischer, funktioneller und
somatoformer Störungen. Er nimmt an einer
'Schnittstelle' der Versorgung eine
Koordinationsfunktion wahr mit dem Ziel, Fehlbehandlungen und damit
verbundene Chronifizierungen zu vermeiden (Clearing-Funktion).
Sein Versorgungsangebot kann aber auch für Psychologische Psychotherapeuten
von Interesse sein, die für Behandlungen von Patienten mit somatoformen und
psychosomatischen Beschwerden eine ärztliche
Supervision suchen. Bei diesen Störungen ist eine durchgehende Differentialdiagnostik erforderlich. Es genügt nicht,
mit einer vorangestellten Untersuchung eine körperliche Ursache der zu
behandelnden Beschwerden auszuschließen und sich darauf zu verlassen, daß
alle danach auftretenden Beschwerden psychogener Natur seien. Vielfach sind
wegen interkurrenter Beschwerden weiterführende medizinisch-diagnostische
Maßnahmen erforderlich.
Eine ärztlich-psychotherapeutische
Doppelqualifikation ist auch Voraussetzung für die Entwicklung und Förderung
eines adäquaten Verständnisses der psychogenen Natur des Leidens bei
Patienten mit einer somatischen Krankheitstheorie (sog. „Organfixierung°).
Das ist von ausschlaggebender Bedeutung für einen positiven
Behandlungsverlauf. Dies gilt auch für die psychotherapeutische
Unterstützung bei der Bewältigung schwerer körperlicher Erkrankungen (sog. Coping).
Das Erkennen von Psychosen und häufigen, dezenten
hirnorganischen Störungen bei älteren Patienten setzt psychiatrische Kenntnisse voraus.
Pharmako-psychotherapeutische Kombinationsbehandlungen in einer Hand sind auch im ambulanten Setting möglich und nicht zuletzt aus
ökonomischen Gründen legitimiert.
Stationäre
Psychotherapie und Rehabilitation sind ebenso an
beide Kompetenzen gebunden, wie der Konsiliar-Liaison-Dienst
im Allgemeinkrankenhaus.
Der fachärztliche Versorgungsalltag erfordert eingehende Kenntnisse und
Erfahrungen in der Handhabung von Fragen der Arbeits-, Berufs- und Erwerbsfähigkeit, der Verordnung von Krankenhauspflege, sowie
der gebietstypischen Attestierung und
Begutachtung.
Eine Vielzahl von Patienten mit erhöhtem Schutzbedürfnis
in Folge körperbezogener Ängste verlangt ärztliche und
psychotherapeutische Kompetenz. Die speziell auf den Arzt gerichtete Hoffnung
auf Heilung erleichtert diesem den psychotherapeutischen Zugang.
Schließlich sind beide Perspektiven selbstverständliche
Voraussetzung für Forschung und Lehre.
Die Medizin erfüllt mit diesem Facharzt die an sie
gestellten Erwartungen einer ganzheitlichen
Behandlung von Patienten mit psychogenen und psychosomatischen
Erkrankungen.
Verfasser:
Dr.
med. Richard Kettler, Reichsstraße 95, 14052 Berlin,
Telefon
und Fax: (030) 3052072
Geschäftstellen:
Berufsverband der Fachärzte für Psychotherapeutische
Medizin Deutschlands (BPM) e.V.
Dr. med. Herbert Menzel, Landauer Straße 7, 14197
Berlin, Telefon (030) 822 91 33, Fax (030) 821 51 91
Deutsche Gesellschaft für Psychotherapeutische Medizin - Landesverband Berlin/Brandenburg (DGPM) e.V.
Dr. med. Bernhard Palmowski, Droysenstraße 5, 10629
Berlin, Telefon (030) 32418 44, Fax (030) 32418 22,
e-mail: dr@palmowski.de