Über die Pressekonferenz
(02.09.99)
und Erläuterung der Verfassungsbeschwerde
28.08.99
RA Stock Theaterstr.61 52062 Aachen fon 0241-474700 fax 0241-4747026 |
BAPT |
Ulrich Sollmann Höfestr.87 44801 Bochum fon: 0234-383828 fax: 0234-384704 |
Das Psychotherapeutengesetz:
Übergangsregelungen
verstossen gegen die Verfassung
Einladung zur Pressekonferenz
Donnerstag, den 2.9.1999,Um 12.00 Uhr
Rheinturm Restaurant Panorama
(Loge)
Düsseldorf
neben dem Landtag
Akademische PsychotherapeutInnen arbeiten seit vielen Jahren qualifiziert und engagiert im Gesundheitssystem. Ihre Arbeit unterlag bislang einer ständigen Qualitätskontrolle, die zu einem großen Teil durch unabhängige Gutachter sowie die medizinischen Dienste der Krankenkassen garantiert war. Die psychotherapeutische Leistung wurde vielfach von den Krankenkassen mitfinanziert.
Dieselben
akademischen PsychotherapeutInnen sind aber nun durch die Übergangsregelungen
des am 01.01.1999 in Kraft getretene Psychotherapeutengesetzes in ihrer
beruflichen Existenz gefährdet. Einerseits bekommen sie keine Approbation, d.h. sie haben nach dem Gesetz nicht die
Erlaubnis, als Psychotherapeut tätig zu sein. Andererseits wird ihre Leistung
durch die Krankenkassen nicht mehr bezahlt. Sie dürfen sich nicht
einmal mehr Psychotherapeut nennen. Und dies alles trotz einer eklatanten
Unterversorgung der Bevölkerung mit psychotherapeutischen Leistungen!
Die Rechtslage ist bundesweit höchst umstritten. Während die norddeutschen Gerichte (OVG Hamburg, OVG Lüneburg, VG Berlin u.a.) den Ausschluß der akademischen Psychotherapeuten von der psychotherapeutischen Versorgung für verfassungswidrig halten, hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in mehreren Fällen den Antrag auf Erteilung einer vorläufigen Approbation abgelehnt. Dies bedeutet den existentiellen Ruin mehrerer hundert akademischer PsychotherapeutInnen.
Der
Berufsverband akademischer PsychotherapeutInnen BAPt e.V. ist der
Zusammenschluß der betroffenen Personengruppe. Mit Unterstützung anderer
psychotherapeutischer Fachverbände hat er jetzt Beschwerde
beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Bezogen auf das
Eilverfahren des Musterklägers, Ulrich Sollmann, soll durch das
Bundesverfassungsgericht der Verstoß
gegen die Berufsfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz bestätigt
werden. Bei Klageerfolg müßte der Gesetzgeber die Übergangsregelungen des
PTG entsprechend ändern. Dies hieße auch die existentielle Rettung der
akademischen PsychotherapeutenInnen. Dies hieße auch eine merkliche
Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung.
BAPt
e.V. und Musterkläger möchten Ihnen den Sachverhalt, sprich bundesweite
existentielle Notlage der
akademischen PsychotherapeutInnen aufzeigen. Gleichzeitig wird durch den
Proßezbevollmächtigten die juristische
Argumentation bezüglich der Verfassungsbeschwerde im einzelnen
offengelegt. Im Gegensatz zu zwei Fällen, die das Bundesverfassungsgericht
nicht zur Entscheidung angenommen hat, stützt sich diese im wesentlichen auf
die zur Zeit kontroverse aktuelle
Rechtsprechung in den einzelnen
Bundesländern und ein Rechtsgutachten
der FU Berlin, Institut für Staatslehre.
V.i.S.d.P.: Anne Jürgens, Vorstand des BAPt e.V.; Ulrich Sollmann