Eine verunsichernde Überschrift in der Ärzte-Zeitung
Die Ärzte-Zeitung vom 30.03.2004 schreibt auf ihrer Zitelseite
Psychotherapie bleibt auf Ärzte beschränkt
Die Website der VaKJP verknüpfte sofort mit diesem Text, schränkt dann aber ein:
(Anmerkung: in Bezug auf die privaten Krankenversicherer)
Im weiteren Text der Ärzte-Zeitung heisst es dann: "Privatversicherte haben keinen Anspruch auf eine Psychotherapie bei einem Psychologen, wenn die Versicherungsbedingungen die Leistungspflicht auf approbierte Ärzte beschränken. Daran ändert auch das Psychotherapeuten-Gesetz nichts. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig....." (Oberlandesgericht Hamm, AZ: 20U 100/03)
zum ganzen Text derÄrztezeitung
Eventuell durch diesen Aufmacher der Ärzte-Zeitung verunsicherte Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten seien darauf hingewiesen, daß die Mehrzahl der Privaten Krankenversicherungen ihre Verträge inzwischen an das Psychotherapeutengesetz angepasst haben und psychotherapeutische Leistungen nach der GOP anerkennen und bezahlen, soweit die zuständigen Gutachter der Kassen dem Antrag zustimmen. Auch bei Ablehnung durch den Gutachter ist Einspruch möglich, der erfahrungsgemäß häufig zur Kostenübernahme führt.
Wichtig ist also, Privatversicherte darauf aufmerksam zu machen, daß vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung der Versicherungsvertrag geprüft und die Zustimmung der Kasse eingeholt wird.
Die Bundespsychotherapeutenkammer müßte hier durch Verhandlungen mit den sich noch verweigernden Privaten Krankenkassen um eine Änderung der Vertragsbestimmungen bemüht sein und die wenigen Kassen, die nur ärztliche Psychotherapien anerkennen, öffentlich bekannt machen.