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Pflichtmitgliedschaft in Psychotherapeutenkammern

Unter 1.827 abgegebenen Stimmen
entschieden sich bei einer Probeabstimmung
86 % gegen eine Pflichtmitgliedschaft
(siehe unten)

Zur Vorgeschichte

In einem Beschluss vom 7. Dezember 2001 hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern festgetellt.
In der Begründung hiess es u.a.:
Berufsständische Kammern entlasten als Selbstverwaltungskörperschaften den Staat und sind damit ein wesentlicher Beitrag zur Deregulierung. Diese Selbstverwaltung, die die Berufsaufsicht, die Vertretung des Geamtinteresses des Berufsstandes unter Berücksichtigung des Gemeinwohlinteresses und die Förderung des Berufsstandes durch vielfältige Aktivitäten umfasst, unterscheidet die berufständische Kammern von den Verbänden und rechtfertigt die Pflichtmitgliedschaft in Kammern auf der einen Seite und zur freiwilligen Mitgliedschaft in Verbänden auf der anderen Seite.
Daraufhin kamen verschiedene Initiativen in Gang.
Inder "Berliner Zeitung (BZ)" hiess es:.Politiker der SPD-Fraktion im Bundestag wollen die Pflichtmitgliedschaft in den Kammern abschaffen. Neunzig Abgeordnete hätten einem entsprechenden Vorstoß schon zugestimmt. Demnach wolle man die Bundesregierung auffordern, den Mitgliedszwang ab dem 1. Januar 2005 aufzuheben. Danach soll die Mitgliedschaft in allen Kammern - für Handwerk, Handel, Industrie, Landwirte, Ärzte, Apotheker, Anwälte und Notare - freiwillig sein. "Meine Zielvorstellung ist, dass es vor Ende der Legislaturperiode durch ist, damit auch in diesem Bereich mehr Wettbewerb einziehen kann," sagte der Hamburger SPD-Politiker Johannes Kahrs der BZ.
Noch im Herbst 2003 wollten die Abgeordneten die Bundesregierung auffordern, das bisherige System der Kammermitgliedschaft zu überprüfen. Diese solle dann auch Vorschläge zur Reform machen. Sollte dies erfolglos sein, werde die Fraktion versuchen, einen Antrag aus dem Parlament auf den Weg zu bringen. Nach Angaben der BZ soll dann die Regierung aufgefordert werden, ein Gesetzgebungsverfahren zur Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft bis zum 1. Januar 2005 einzuleiten. Der Bundesrat hätte in diesem Falle kein Einspruchsrecht.
Im Forum der Homesite der Berliner Psychotherapeutenkammer wurde folgender Leserbrief veröffentlicht:
Mehr Freiheit für Freiberufler
SPD-Abgeordnete wollen Pflichtmitgliedschaft in Handwerks- und Handelskammern abschaffen / Regierung soll Vorschläge machen
von Bettina Vestring
BERLIN, 4. August. Die SPD-Fraktion im Bundestag plant einen Vorstoß zur Abschaffung des Kammerzwangs in Deutschland. Neunzig SPD Abgeordnete hätten ihre Unterstützung für die Initiative bereits fest zugesagt, sagte der Hamburger SPD-Politiker Johannes Kahrs der Berliner Zeitung. Auch der Seeheimer Kreis, in dem sich der rechte Parteiflügel zusammengeschlossen hat, befürwortet die Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft in den Kammern.
Nach den Vorstellungen der Abgeordneten soll dii Mitgliedschaft in allen Kammern - für Industrie und Handel, Handwerk, Landwirte, Ärzte, Apotheker, Anwälte und Notare - künftig nur noch auf freiwilliger Basis erfolgen. "Sie können aus der Kirche, aus der Partei, aus der Gewerkschaft und sogar aus ihrer Ehe austreten", erläuterte Kahrs. "Nur bei ihrer Kammer haben sie keine Wahl: sie müssen Mitglied bleiben, gleichgültig, ob ihnen die Mitgliedschaft etwas nützt oder nicht." Die Dienstleistungen, die die Kammern für ihre Mitglieder erbrächten, würden ohnehin über Gebühren finanziert, sagte Kahrs. Von einem Gesamtinteresse aller Mitglieder, das sinnvoll von einer Kammer vertreten werden könne, wollte er nichts wissen. "Was hat schon ein Uhrmachermeister mit einer Werft wie Blohm und Voss gemeinsam?", fragte Kahrs. "Es gibt kein Gesamtinteresse der Wirtschaft."
In diesem Herbst wollen die Abgeordneten die Bundesregierung auffordern, das bisherige System der Kammermitgliedschaft zu ü berprüfen und Vorschläge für eine Reform zu machen, sagte Kahrs. Wenn das nicht zum Erfolg führe, werde die Fraktion versuchen, einen Antrag aus dem Parlament auf den Weg zu bringen. Darin würde die Regierung dann verbindlich aufgefordert, ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten, um den Kammerzwang bis zum 1. Januar 2005 abzuschaffen.
"Meine Zielvorstellung ist, dass es vor Ende der Legislaturperiode durch ist, damit auch in diesem Bereich mehr Wettbewerb einziehen kann", sagte der Hamburger SPD-Politiker. Ein solches Verfahren wäre vergleichsweise einfach, weil aller Voraussicht nach der Bundesrat in der Frage der Kammermitgliedschaften kein Mitbestimmungsrecht hat. Zu diesem Schluss sind die Rechtsexperten des Bundestages in einem Gutachten gekommen, das dieser Zeitung vorliegt. Nach Kahrs Einschätzun unterstützt ein Teil der Union die Abschaffung des Kammerzwangs aber ohnehin. "Wir wollen die Kammern nicht abschaffen, aber jeder soll sich in Zukunft selbst aussuchen können, ob er Mitglied werden will", sagte der Hamburger Abgeordnete. Für den Vorstoß habe er auch die Unterstützung von Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) gewonnen. .....
(Übernommen aus der Homsite der Berliner Psychotherapeutenkammer - Leserbrief - Forum 8/05/2003-17:55:04)
Diese politische Diskussion veranlasste die "Berliner Blätter", die Meinung ihrer Leserinnen und Leser zur Pflichtmitgliedschaft in den eben konstituierten Kammern der psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu erfragen. Wir nutzten zunächst ein Umfrageprogramm, das der Provider Yahoo den Mailgruppen zur Verfügung stellt.
Wir stellten folgende Frage:
Unterstützen Sie die von SPD-Abgeordneten beabsichtigte Abschaffung der PFLICHTMITGLIEDSCHAFT auch in Psychotherapeutenkammern?
Antwortmöglichkeiten waren:
Ich unterstütze nicht: Nein
Ich unterstütze: Ja
Geantwortet haben im ersten Probedurchgang auf die Fragen:
Ich unterstütze nicht: 6 Teilnehmer, also 25.%
Ich unterstütze: 18 Teilnehmer, also 75.%

Das Yahoo-Programm erwies sich dann als unbrauchbar, weil die Mailadressen der abstimmenden TeilnehmerInnen automatisch veröffentlicht wurden, was mit dem Prinzip einer geheimen Wahl nicht zu vereinbaren war. Vor allem aber auch deshalb, weil die überwiegende Zahl der Teilnehmer an der "Mailliste Psychotherapeuten" gar keinen direkten Zugang auf die Homesite der Liste beantragt hatte, sondern lediglich über die Maillisten Nachrichten versandte und empfing.

Wir haben deshalb die Umfrage direkt über die Maillisten veranstaltet, so dass jeder direkt abstimmen konnten.

Dafür wurden zwei Mailadressen eingerichtet: Ja@bbpp.de und Nein@bbpp.de
Das Zwischenergebnis am 5.9.2003 (21:44 Uhr) war.

JA (ich unterstütze die politische Initiative zur Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft):

256 Abstimmende (83,116%)

NEIN (ich unterstütze nicht, bin also für die Pflichtmitgliedschaft):

52 Abstimmende (16,883 %)

Wir erweiterten die Umfrage dann auf andere Maillisten

psychotherapeuten@yahoogroups.de
psychoanalyse@yahoogroups.de
psy-bp@psychotherapie.org
freiepraxis@dptv.de
psyche@lists.lrz-muenchen.de

 

Die Auszählung am 31.12.2003 ergab dann folgendes Endergebnis:

Für die Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft stimmten 1579 TeilnehmerInnen
(das sind 86,43 %)

Für die Beibehaltung der Pflichtmitgliedschaft stimmten 248 TeilnehmerInnen
(das sind 13,57 %)

23 Stimmen wurden nicht mitgezählt, da ungültig.

13.01.2004

 

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