Zurück


Berliner Blätter für Psychoanalyse und Psychotherapie

http://www.bbpp.de

bö/22.9.1999/ 12:30 Uhr

LSG Berlin erklärt 250-Stunden Zeitfenster für nichtig

Den Argumenten der Berliner Blätter für Psychoanalyse und Psychotherapie folgte nun auch das Landessozialgericht Berlin in seiner Sitzung von heute morgen.

Im einstweiligen Rechtschutzverfahren erging in zwei Fällen die Anordnung, daß es unerheblich sei, wie viele Stunden im Zeitfenster abgeleistet wurden. Entscheidend sei in Anlehnung an das Vertragsarztrecht, ob ein Psychotherapeut überhaupt mit der GKV abgerechnet habe. Der Berufungsausschuß sei nun gehalten, diese Anordnung zu berücksichtigen, andernfalls erhebliche Kosten auf KV, Kassen und Berufungsausschuß zu kämen. Im Einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist diese Anordnung bindendes Recht und letzte Instanz.


Zurück