14.05.2004 Gemeinsame Pressemitteilung
der Spitzenverbände der
Krankenkassen
und der KBV
Neuer EBM und Mengensteuerungskonzept kommen zum 1. Januar 2005
Berlin, 14. Mai 2004 – Zum Jahreswechsel kommt der neue EBM 2000plus einschließlich eines Mengensteuerungskonzeptes. Darauf haben sich Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in ihrer gestrigen Sitzung des Bewertungsausschusses in Köln geeinigt. Der Bewertungsausschuss habe bei der Mengensteuerung bundesweite Vorgaben mit regionalen Öffnungsklauseln verabschiedet. Das bedeute, dass Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen in ihren Verhandlungen örtliche Besonderheiten berücksichtigen könnten, so die KBV. Deshalb sei auch das Einführungsdatum 1. Januar 2005 so wichtig, da dafür noch umfangreiche Berechnungen erforderlich seien.
Es sei gemeinsam ein transparentes und sauber erarbeitetes Bewertungssystem mit einem Mengensteuerungskonzept verabschiedet worden, erklärten die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen. Damit habe die gemeinsame Selbstverwaltung einen wichtigen gesetzlichen Auftrag erfüllt.Bei der Mengensteuerung handelt es sich um ein fall- und punktzahlbezogenes Konzept. Zur Ermittlung von Regelleistungsvolumen sollen grundsätzlich die Fallzahlen des jeweils aktuellen Abrechnungsquartals herangezogen werden. Davon dürfen Kassen und KVen aber – falls erforderlich – abweichen.
Der neue EBM bringe kein zusätzliches Geld ins System. Das sei von Anfang an klar gewesen. Es sei aber dafür gesorgt worden, dass die Verwerfungen innerhalb und zwischen den Arztgruppen so gering wie möglich blieben, betonten beide Verhandlungsparteien. Beide Seiten äußerten zudem ihre Erwartung, dass die medizinisch notwendige Versorgung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung durch das neue Konzept zur Mengensteuerung nicht in Frage gestellt würde.
Die Vorteile des neuen EBM liegen zum einen in seiner transparenten Struktur und einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation. So hat jede Arztgruppe ihr eigenes Kapitel. Der aktuelle medizinische Leistungsstand spiegelt sich in dem Gebührenwerk wider.
Auch die Patienten profitieren von dem neuen EBM: Durch eine Zusammenfassung einzelner Leistungen zu Abrechnungskomplexen wird es für den Arzt einfacher, Leistungen zu erbringen, ohne sich vorrangig an Abrechungsmöglichkeiten zu orientieren.
Ein gemeinsames Ziel von KBV und Kassen ist die Förderung kooperativer Strukturen. Deswegen wurden gezielte Zuschläge bei den Regelleistungsvolumen vereinbart. Zur Absicherung haben Kassen und KBV ein Evaluationskonzept beschlossen. „Damit sind wir in der Lage, eventuell aufkommenden unerwünschten Entwicklungen rechtzeitig gegenzusteuern“, so die Spitzenverbände.