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GOP und GOÄ
Umwandlung DM in Euro
(€)
(ohne Gewähr: Berliner Blätter für Psychoanalyse und Psychotherapie)
http://www.bbpp.de

I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen

Nr.

Beschreibung

Punktzahl

1fach
DM

1,7fach
DM

2,3fach
DM

1

Beratung – auch mittels Fernsprecher -

80

9,12
4,66

15,50
7,92

20,98
10,72

3

Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher. Die Leistung nach Nr. 3 (Dauer min. 10 Min.) ist nur berechnungsfähig als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach den Nrn. 5,6,7,8, 800 oder 801. Eine mehr als einmalige Berechnung im Behandlungsfall bedarf einer besonderen Begründung.

150

17,10
8,74

29,07
14,86

39,33
20,10

4

Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) – im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken. Die Leistung nach Nr. 4 ist im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig und neben den Leistungen nach den Nrn. 30,34,801,806,807,816,817 und/oder 835 nicht berechnungsfähig.

220

25,08

12,82

42,64

21,79

57,68

29,49

5

Symptombezogene Untersuchung

80

9,12

4,66

15,50

7,92

20,98

10,72

15

Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken. Die Leistung nach Nr. 15 darf nur einmal im Kalenderjahr berechnet werden.

300

34,20

17,49

58,14

29,73

78,66

40,23

 

II. Zuschläge zu Beratungen und Untersuchungen nach den Nummern 1,3,4,5 (Auszug)

Nr.

Beschreibung

Punktzahl

1fach
DM

A

Zuschläge für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen.
Der Zuschlag nach Buchstabe A ist neben den Zuschlägen nach den Buchstaben B,C und/oder D nicht berechnungsfähig.

70

7,98

4,08

B

Zuschlag für i.d. Zeit zwischen 20 u. 22 Uhr oder 6 u. 8 Uhr außerh. d. Sprechstd. erbrachte Leistungen

180

20,52

10,49

C

Zuschlag für i.d. Zeit zwischen 22 u. 6 Uhr erbrachte Leistungen. Neben dem Zuschlag nach Buchstabe C ist der Zuschlag nach Buchstabe B nicht berechnungsfähig.

320

36,48

18,65

D

Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen. Bei Leistungen innerhalb einer Sprechstunde an Samstagen ist der Zuschlag nach D nur mit dem halben Gebührensatz berechnungsfähig. Werden Leistungen an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen zwischen 20 u. 8 Uhr erbracht, ist neben dem Zuschlag nach Buchstabe D ein Zuschlag nach Buchstabe B oderC berechnungsfähig.

220

25,08

12,82

K 1

Zuschlag zu Untersuchungen nach den Nrn. 5,6,7 oder 8 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr

120

13,68

6,99

III. Spezielle Beratungen und Untersuchungen (Auszug)

Nr.

Beschreibung

Punktzahl

1fach
DM

1,7fach
DM

2,3fach
DM

20

Beratungsgespräch in Gruppen von 4 bis 12 Teilnehmern im Rahmen der Behandlung von chronischen Krankheiten, je Teilnehmer und Sitzung (Dauer mind. 50 Min.). Neben der Leistung nach Nr. 20 sind die Leistungen nach den Nrn. 847,862,864,871 und/oder 887 nicht berechnungsfähig.

120

13,68

6,99

23,26

11,88

31,46

16,08

22

Eingehende Beratung einer Schwangeren im Konfliktfall über die Erhaltung oder den Abbruch der Schwangerschaft auch einschließl. Beratung über soziale Hilfen, ggf. auch einschließl. Beurteilung über das Vorliegen einer Indikation für einen nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch – Neben der Nr. 22 sind die Leistungen nach den Nrn. 1,3,21 oder 34 nicht berechnungsfähig.

300

34,20

17,49

58,14

29,73

78,66

40,22

34

Erörterung (Dauer min. 20 Min.) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang m.d. Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung, ggf. einschließl. Planung eines operativen Eingriffs u. Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken einschließl. Beratung ggf. unter Einbeziehung von Bezugspersonen. Die Nr. 34 ist innerhalb von 6 Monaten höchstens 2 x berechnungsfähig.

300

34,20

17,49

58,14

29,73

78,66

40,22

 

IV. Visiten, Konsiliartätigkeit, Besuche, Assistenz (Auszug)

Nr.

Beschreibung

Punktzahl

1fach
DM

1,7fach
DM

2,3fach
DM

45

Visite im Krankenhaus Die Leistung nach Nr. 45 ist neben and. Leistungen des Abschnitts B nicht berechnungsfähig. Nr. 45 ist nur berechnungsfähig, wenn diese durch einen liquidationsberechtigten Arzt des Krankenhauses oder dessen ständigen ärztlichen Vertreter persönlich erbracht wird.

70

7,98

4,08

13,57

6,94

18,35

9,38

46

Zweitvisite im Krankenhaus
Einschränkung wie Nr. 45

50

5,70

2,91

9,69

4,95

13,11

6,69

50

Besuch, einschließl. Beratung u. symptombezog. Untersuchung, Nr. 50 darf anstelle oder neben den Nrn. 45 oder 46 nicht berechnet werden, neben der Nr. 50 sind die Nrn. 1,5,48 und/oder 52 nicht berechnungsfähig.

320

36,48

18,65

62,02

31,71

83,90

42,90

51

Besuch eines weiteren Kranken in derselben häuslichen Gemeinschaft in unmittelb. zeitl. Zusammenhang m.d. Leistung nach Nr. 50 einschließlich Beratung u. symptombezogener Untersuchung, Einschränkungen s. Nr. 50

250

28,50

14,57

48,45

24,77

65,55

33,51

55

Begleitung eines Pat. durch den behandelnden Arzt zur unmittelbar notwendigen stat. Behandlung - ggf. einschließl. organiatorischer Vorbereitung der Krankenhausaufnahme. Neben Nr. 55 sind die Nrn. 56,60 und/oder 833 nicht berechnungsfähig

500

57,00

29,14

96,90

49,54

131,10

67,02

56

Verweilen, ohne Unterbrechung u. ohne Erbringung and. ärztl. Leistungen, wg. Erkrankung erforderlich, je angef. halbe Stunde. Die Verweilgebühr darf nur berechnet werden, wenn der Arzt nach der Beschaffenheit des Krankheitsfalls min. eine halbe Stunde verweilen muss u. während dieser Zeit keine ärztliche(n) Leistung(en) erbringt (reduzierter Gebührenrahmen).

180

20,52

10,49

26,68

13,64

 

60

Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt. Nr. 60 darf nur berechnet werden, wenn sich der liquidierende Arzt zuvor od. in unmittelbarem zeitl. Zusammenhang mit der konsil. Erörterung persl. mit dem Pat. befasst hat. Nicht berechnungsfähig, wenn die Ärzte Mitglieder derselben Krankenhausabt. od. derselben Praxis gleicher od. ähnlicher Fachrichtung sind. Nicht berechnungsfähig f. routinemäßige Besprechungen.

120

13,68

6,99

23,26

11,88

31,46

16,08

V. Zuschläge zu den Leistungen nach den Nummern 45 bis 62 (Auszug)

Nr.

Beschreibung

Punktzahl

1fach
DM

E

Zuschläge für dringend angeforderte u. unverzüglich

erfolgte Ausführung. Zuschlag E ist neben Leistungen nach den Nrn. 45 und/oder 46 u. neben Zuschlägen nach den Buschstaben F,G und/oder H nicht berechnungsfähig.

160

18,24

9,33

F

Zuschlag für i.d. Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr erbrachte Leistungen. Der Zuschlag nach Buchstabe F ist neben den Leistungen nach den Nrn. 45,46,48 und 52 nicht berechnungsfähig

260

29,64

15,15

G

Zuschlag für i.d. Zeit zwischen 22 u. 6 Uhr erbrachte Leistungen. Der Zuschlag nach Buchstabe G ist neben den Leistungen nach den Nrn. 45,46,48,52 und Zuschlag F nicht berechnungsfähig.

450

51,30

26,23

H

Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen. Der Zuschlag nach Buchstabe H ist neben den Leistungen nach den Nrn. 45,46,48 und 52 nicht berechnungsfähig.

340

38,76

19,82

VI. Berichte, Briefe

 

Nr.

Beschreibung

Punktzahl

1fach
DM

1,7fach
DM

2,3fach
DM

70

Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis (mit Ausnahme von Dienst- u. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei PP/KJP)

40

4,56

2,33

7,75

3,96

10,49

5,36

75

Ausführl. schriftlicher Krankheits- u. Befundbericht
(einschließl. Angaben zur Anamnese, zu dem/n Befund/en), zur epikritischen Bewertung u. ggf. zur Therapie. Die Befundmitteilung oder der einfache Befundbericht ist mit der Gebühr für die zugrundeliegende Leistung abgegolten.

130

14,82

7,58

25,19

12,89

34,09

17,43

80

Schriftliche gutachterliche Äußerung

300

34,20

17,49

58,14

29,73

78,66

40,23

85

Schriftl. gutachterliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand - ggf. mit wissenschaftlicher Begründung -, je angefangene Std.Arbeitszeit

500

57,00

29,14

96,90

49,54

131,10

67,02

90

Schriftl. Feststellung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch

120

13,68

6,99

23,26

11,88

31,46

16,08

95

Schreibgebühr, je angefangene DIN A 4-Seite

60

6,84

3,50

   

96

Schreibgebühr, je Kopie. Schreibgebühren nach den Nrn. 95 u. 96 sind nur neben den Leistungen nach den Nrn. 80,85 und 90 und nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.

3

0,34

0,18

   

 

G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie (Auszug)

Nr.

Beschreibung

Punktzahl

1fach
DM

1,7fach
DM

2,3fach
DM

808

Einleitung oder Verlängerung der tiefenpsychol. fund. oder der analyt. Psychotherapie, einschl. Antrag auf Feststellung der Leistungspflicht i. Rahmen d. Gutachterverfahrens, ggfs. einschließl. Besprechung m.d. psycholog. Psychotherapeuten.

400

45,60

23,31

77,52

39,63

104,88

53,61

833

Begleitung eines psychisch Kranken bei Überführung in die Klinik, einschließl. Ausstellung der notwendigen Bescheinigungen. Verweilgebühren sind nach Ablauf einer halben Stunde zusätzl. berechnungsfähig.

285

32,49

16,61

55,23

28,24

74,73

38,20

835

Einmalige, nicht in zeitlichem Zusammenhang (Anmerk.: gleicher Kontakt/gleiches Datum) mit einer eingehenden Untersuchung durchgeführte Erhebung der Fremdanamnese über einen psychisch Kranken oder über ein verhaltensgestörtes Kind.

64

7,30

3,73

12,41

6,34

16,78

8,58

845

Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose

150

17,10

8,74

29,07

14,86

39,33

20,10

846

Übende Verfahren (z.B. autogenes Training, Jacobson), Einzelbehandlung, Dauer mind. 20 Min.

150

17,10

8,74

29,07

14,86

39,33

20,10

847

Übende Verfahren (z.B. autogenes Training),
Gruppenbehandlung mit höchstens zwölf Teilnehmern, Dauer min. 20 Min. je Teilnehmer

45

5,13

2,62

8,72

4,45

11,80

6,03

849

Psychotherapeutische Behandlung bei psycho-reaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen. Dauer mind. 20 Min. .

230

26,22

13,41

44,57

22,80

60,31

30,84

855

Anwendung u. Auswertung projektiver Testverfahren
(z.B. Rorschach-Test, TAT) mit schriftl. Aufzeichnung,
(reduzierter Gebührenrahmen) insges.

722

82,31

42,08

107,00

54,70

856

Anwendung u. Auswertung standardisierter Intelligenz- u. Entwicklungstests (Staffeltests oder HAWIE (K), IST/Amthauer, Bühler-Hetzer, Binet-Simon, Kramer) mit schriftl. Aufzeichnung. Neben der Leistung nach Nr. 85 b sind die Leistungen und Nrn. 715-718 nicht berechnungsfähig (reduzierter Gebührenrahmen).

361

41,15

21,04

53,50

27,35

 

857

Anwendung u. Auswertung orientierter Testuntersuchungen (z.B. Fragebogentest nach Eysenck, MPQ oder MPI, Raven-Test, Sceno-Test, Wartegg-Zeichentest, Haus-Baum-Mensch, mit Ausnahme des sog. Lüscher-Tests), (reduzierter Gebührenrahmen) insges.

116

13,22

6,76

17,19

8,79

860

Erhebung einer biographischen Anamnese unter neurosenpsychol. Gesichtspunkten m. schriftl. Aufzeichnung zur Einleitung u. Indikationsstellung bei tiefenpsychol. fundierter u. analyt. Psychotherapie, auch in mehreren Sitzungen. Die Nr. 860 ist im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig. Neben der Leistung nach Nr. 860 sind die Leistungen Nr. 716 und 717 nicht berechnungsfähig.

920

104,88

53,62

178,30

91,15

241,22

123,33

861

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,

Einzelbehandlung, Dauer mind. 50 Min.

690

78,66

40,22

133,72

68,37

180,92

92,51

862

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,

Gruppenbehandlung, mit einer Teilnehmerzahl von höchstens 8 Personen. Dauer mind. 100 Min., je Teilnehmer

345

39,33

20,11

66,86

34,19

90,46

46,25

863

Analytische Psychotherapie, Einzelbehandlung,

Dauer mind. 50 Min.

690

78,66

40,22

133,72

68,37

180,92

92,51

864

Analytische Psychotherapie, Gruppenbehandlung
mit einer Teilnehmerzahl von höchstens 8 Personen, Dauer min. 100 Min., je Teilnehmer

345

39,33

20,11

66,86

34,19

90,46

46,25

865

Besprechung mit dem psychologischen Psychotherapeuten
über die Fortsetzung der Behandlung

345

39,33

20,11

66,86

34,19

90,46

46,25

886

Psychiatrische Behandlung bei Kindern und/oder Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson(en) unter Berücksichtigung familien-medizinischer u. entwicklungspsychologischer Bezüge.
Dauer mind. 40 Min.

700

79,80

40,80

135,66

69,36

183,54

93,84

887

Psychiatrische Behandlung in Gruppen bei Kindernund/oder Jugendlichen, Dauer mind. 60 Min., bei einer Teilnehmerzahl von höchstens 10 Pers., je Teilnehmer

200

22,80

11,66

38,76

19,82

52,44

26,81

Ostabschlag für das Beitragsgebiet beträgt ab 01.01.2002 10% statt bisher 14%.


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