Wir machen auf folgende Überlegungen aufmerksam, die von der
Deutschen Gesellschaft für Verhaltentherapie e.V.
auf ihrer Netsite veröffentlicht wurden:Fortbildungsordnungen der Psychotherapeutenkammern:
Zielsetzungen und sachgerechte Umsetzung
von Heiner Vogel 31.01.2004
1 Ausgangsüberlegungen
Lebenslange Fortbildung gehört zum Selbstverständnis einer jeden Profession. Die Ausbildungszertifikate vieler klassischer Psychotherapieausbildungen enthalten in diesem Sinne eine entsprechende Forderung. Gleichwohl gibt es im Gesundheitswesen seit mehreren Jahren die Forderung, dass Ärzte – und Vergleichbares gilt auch für andere Heilberufe – sich regelmäßig in dokumentierbarer Weise fortbilden und entsprechende Überprüfungen erfolgen. Dabei wird auf positive Erfahrungen aus Nachbarstaaten hingewiesen (Klemperer, 2003).Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) vom Oktober 2003 ist eine Verpflichtung zur Fortbildung nun für die Mitglieder der Vertragsärztlichen Versorgung, also für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, in § 95d SGB V gesetzlich verankert worden. Das Nähere der Umsetzung wurde den jeweiligen Kammern und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) überantwortet.[1]
Eilfertig haben sich nun einige Psychotherapeutenkammern daran gemacht, Regelungen zu erfinden und ihren Mitgliedern vorzulegen, lange bevor die gesetzliche Verpflichtung greift und auch lange bevor es eine Abstimmung zwischen den verschiedenen Psychotherapeutenkammern darüber gab.[2] Angesichts der bekannten Schwierigkeit, bestehende Regelungen einer Behörde (und die Kammer ist in diesem Sinne eine Behörde) zu verändern, fragt man sich natürlich, wozu diese Eile von den Psychotherapeutenkammern an den Tag gelegt wurde, und es fallen einem auf den ersten Blick nur diverse psychodynamische Deutungen ein, die hier aber nicht weiter vertieft werden sollen. Es kann immerhin festgehalten werden, dass diese Entwicklung wahrscheinlich irgendwie typisch deutsch ist, auf jeden Fall aber einer schlanken und sachgerechten Lösung der bestehenden Herausforderungen nur bedingt förderlich sein dürfte.
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