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Die "Berliner Blätter" hatten unter http://www.bbpp.de/downloads.htm die

Niederschrift (Protokoll) des 2. Deutschen Psychotherapeutentages (Bundespsychotherapeutenkammer)
vom 1.11.2003 veröffentlicht.

Jetzt erhielten wir vom Justitiar der Bundespsychotherapeutenkammer die Aufforderung, diese Veröffentlichung aus den Webseiten der Berliner Blätter zu entfernen, da es sich um eine "interne Niederschrift" handle, die nicht "zur Veröffentlichung freigegeben worden" sei.

Wir haben diesen Text wunschgemäß entfernt.

Alle, die sich dieses Protokoll (als Word-Datei) heruntergeladen haben, werden hiermit darauf aufmerksam gemacht, daß eine Weiterverbreitung von Kopien seitens der Bundespsychotherapeutenkammer nicht gestattet ist.

Wir hatten dieses Protokoll mit Kopfbogen der Bundespsychotherapeutenkammer mehrfach von Kammermitgliedern an die Adresse der Berliner Blätter zugestellt bekommen. In ähnlicher Weise erhalten wir die Protokolle des Bundestages oder des Gesundheitsausschuses des Deutschen Bundestages zur öffentlichen Information.

Im Copyrightvermerk der Webseiten der Bundespsychotherapeutenkammer heisst es ausdrücklich:

"Die Bundespsychotherapeutenkammer gestattet Ihnen hiermit, die von ihr veröffentlichten Dokumente und/oder Programme ausschließlich nicht kommerziell zu kopieren und zu nutzen. ... Dieser Copyright-Vermerk muss bei jeder Kopie der Dokumente und/oder Programme enthalten sein und darf nicht entfernt werden."

Die Bundespsychotherapeutenkammer betrachtet dieses Protokoll vom 1.11.2003 also als nicht veröffentlicht.

Wir werden uns demnach auf diese besondere Art von Öffentlichkeitsarbeit der Bundespsychotherapeutenkammer einzustellen haben, dabei aber alle Rechte und Pflichten aus Artikel 5 Grundgesetz wahrnehmen.

Auch die Bundespsychotherapeutenkammer müßte ein Interesse daran haben, daß die Originalquellen mitgeteilt werden und nicht nur mündliche oder schriftliche Mitteilungen von Kammermitgliedern, die dann mangels genauer Kenntnis der Quellen einseitig oder gar irreführend kommentiert werden können.

Auf den Webseiten verschiedener Verbände und Länderkammern finden Sie erhebliche Kritik am Vorgehen des Vorstandes der Bundespsychotherapeutenkammer, z.B. an der schnellen Besetzung der psychologischen Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie oder auch an der Aufstellung des Haushaltsplanes. Auch die Art und Weise, wie Wortmeldungen durch Gegenanträge zur Geschäftsordnung blockiert wurden.

Die öffentlichkeitsscheue Einstellung des Bundesvorstandes wirkt allerdings noch in besonderer Weise weltfremd, weil die Geschäftsordnung des Deutschen Psychotherapeutentages in § 3 (Öffentlichkeit) feststellt, daß alle Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu den Sitzungen des Deutschen Psychotherapeutentages Zutritt haben. Jeder kann somit sein persönliches Privatprotokoll veröffentlichen.

Sigmund Freud schrieb 1926 in seinen Unterredungen mit einem Unparteiischen:

"...man ist noch kein Anarchist, wenn man bereit ist einzusehen, daß Gesetze und Verordnungen nach ihrer Herkunft nicht auf den Charakter der Heiligkeit und Unverletzlichkeit Anspruch haben können, daß sie oft inhaltlich unzulänglich und für unser Rechtsgefühl verletzend sind oder nach einiger Zeit so werden, und daß es bei der Schwerfälligkeit der die Gesellschaft leitenden Personen oft kein anderes Mittel zur Korrektur solch unzweckmäßiger Gesetze gibt, als sie herzhaft zu übertreten." (GW XIV, S. 269)

In diesem Sinne wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dazu auch Ihre persönliche Auffassung zur Diskussion stellen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Böttcher.
Redaktion "Berliner Blätter"

Ihr Diskussionsbeitrag


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