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RON - RHEINPFALZ ONLINE, Mittwoch, 5. Jul

Der Hintergrund: Psychotherapeuten klagen über Gesundheitsreform
 
Ausschuss im Bundestag beschäftigt sich heute mit "Sicherung einer angemessenen Vergütung"
 
Die wirtschaftliche Situation der Psychotherapeuten in Deutschland ist seit einigen Monaten schwieriger geworden. Dies beklagt jedenfalls der Bundesvorsitzende der Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten, Hans-Jochen Weidhaas (Bad Dürkheim).
 

Insbesondere in den neuen Bundesländern und zum Teil im Bereich einiger Kassenärztlicher Vereinigungen im Westen befinde sich die Honorarentwicklung im "Sinkflug", sagt Weidhaas im Gespräch mit der RHEINPFALZ

Nach einem rechtskräftigen Urteil des Bundessozialgerichts vom August 1999 sei den Psychotherapeuten ein Stundensatz von 145 Mark zugebilligt worden. De facto habe die Vergütung im vierten Quartal '99 zum Beispiel im Saarland nur 68 Mark für AOK-Patienten, 39 Mark für Versicherte in Betriebskrankenkassen und in Schleswig-Holstein sogar "null Pfennige" für Versicherte in Innungskrankenkassen betragen.
Die negative Entwicklung ist nach Angaben von Weidhaas auf mehrere Faktoren zurückzuführen: Nach dem In-Kraft-Treten des Psychotherapeutengesetzes am 1. Januar 1999 verzeichnete man einen weitaus größeren Zuwachs an Psychotherapeuten als erwartet. "Den Kollegen wurde laut Gesetz ein Rechtsanspruch auf Kassenzulassung im Rahmen von Übergangsregelungen eingeräumt." Die Niederlassungsfreiheit sei im Oktober ausgelaufen, erst seit dieser Zeit gebe es eine Bedarfsregelung. Aufgrund der Rechtsgrundlage hätten sich allein bis September etwa 5000 Kollegen in das System "hineingeklagt", für deren Patienten die Krankenkassen trotz fehlender Zulassung weiterhin die Kosten übernommen hatten.
Gleichzeitig habe der Gesetzgeber für 1999 ein festes Budget für die Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für psychotherapeutische Leistungen vorgegeben, sagt der Bundesvorsitzende. Die Krankenkassen seien nicht bereit gewesen, sich an einer zusätzlichen Finanzierung zu beteiligen, bundesweit liege der Fehlbetrag der Kassenärztlichen Vereinigungen für 1999 bei 1,9 Milliarden Mark.
In diesem Jahr komme erschwerend hinzu, dass für Psychotherapeuten und Fachärzte ein gemeinsames Budget zur Verfügung stehe. Die durch die Gesundheitsreform 2000 vorgegebene Aufteilung der vertragsärztlichen Gesamtvergütung in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Teil verschärfe die Situation für die Psychotherapeuten noch einmal. Durch die Fortschreibung der Deckelung werde das Gesamtbudget in diesem Jahr lediglich um 1,4 Prozent erhöht, betont Weidhaas.
Als Lösung akzeptiere der Verband eine Zuzahlung in Höhe von zehn Mark pro Patient und Behandlung verbunden mit Härtefallregelungen, außerdem sollten die Krankenkassen ihrer finanziellen Verantwortung nachkommen - zumal jede Psychotherapie bei den Kassen beantragt und genehmigt werden müsse.
Um auch auf politischem Weg Änderungen zu erreichen, haben die Kassenpsychotherapeuten einen Gesetzentwurf "zur Sicherung einer angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen" mitgestaltet, der, unterstützt von der FDP-Bundestagsfraktion, heute bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages beraten wird.

 

Von unserer Mitarbeiterin: Brigitte Csizi

 

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