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Zur Politik der psychotherapeutischen Berufsverbände

bbpp/ Berlin 2.9.99

Die Ärzte Zeitung entwickelt sich mehr und mehr zum Publikationsorgan einiger Psychotherapeutenverbände. Auch die heutige Ausgabe berichtet über die erfreuten Stellungnahmen zweier Berufsverbände, DPTV und bvvp, zum Kasseler Richterspruch. Das Bundessozialgericht hatte, wie wir an anderer Stelle ausführlich veröffentlichten, den Psychotherapeuten ein Mindesthonorar von DM 145,00 für die Behandlungsstunde zugestanden, freilich mit den dargelegten Einschränkungen.

Gestern widmeten wir einen kurzen Kommentar der Abfuhr, die das BDP-Präsidium seitens der Beihilfereferenten von Bund und Ländern erfahren hat. Im Beihilferecht scheint die sozialrechtlich hergestellte Gleichstellung von ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten noch in weiter Ferne zu liegen, jedenfalls jenseits des Denkhorizonts der zuständigen Ministerialbürokratie.

Nun erfahren wir in der heutigen Ärzte Zeitung auch von einer Stellungnahme der Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten in Bayern, die mit einer „Notversorgung der Patienten" wegen des „ruinösen" Punktwertverfalls drohen. Der Sündenbock wird, wie üblich bei den Kassen gesehen, diesmal freilich wieder mit den altbackenen Parolen aus dem kalten Krieg zwischen den sogenannten Richtlinien- und Kostenerstattungspsychotherapeuten. Der Absturz des Punktwertes von 10 auf z.T. 4,8 Pfennige sei u.a. auch den Vertretern der Krankenkassen anzulasten, die „in den Zulassungsausschüssen bei der Zulassung von Psychotherapeuten höhere Niederlassungsquoten zugestanden, ohne daß das im Gesetz festgeschriebene Budget entsprechend nachgebessert wurde". Zudem würden die Krankenkassen weiterhin an nicht zugelassene Behandler Erstattungsleistungen gewähren und diese auch noch mit einem höheren Punktwert vergüten. So, laut Ärzte Zeitung, Klemens Funk, Sprecher des Landesverbandes Bayern der Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten. Das fordert den oft geäußerten Verdacht, daß auch in anderen KV-Bezirken, sich die Vertreter der Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten in den Zulassungsausschüssen in besonders überidentifizierter Weise an dem rechtlich fragwürdigen sogenannten „Schirmer-Papier" der KBV festhalten, um die Zulassungszahlen psychologischer Kolleginnen und Kollegen klein zu halten. Ähnliche Gerüchte betreffen die psychoanalytischen Vertreterinnen und Vertreter, deren Dachverband, die DGPT, sich mit öffentlichen Stellungnahmen sehr zurückhält und sich damit einer demokratischen Transparenz entzieht. Es muß freilich auch betont werden, daß der Justitiar der DGPT am Zustandekommen des 145-Mark-Urteils des Bundessozialgerichts wesentlichen Anteil hatte.

Wir wiederholen hier unsere Frage, ob es nicht an der Zeit sei, das differenzierte, aber leider auch kraftlos zersplitterte Verbändewesen unter den psychologischen Psychotherapeuten neu zu strukturieren. Alleingänge, wie durch das BDP-Präsidium, oder seinerzeit bei der voreiligen Absprache mit den Hausärzten durch die Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten oder jetzt in Bayern, stärken die Position des neuen Berufsstandes nicht. Bei allem Verständnis für die berufspolitische Nachweispflicht von Vorständen und Präsidien gegenüber ihren Mitgliedern, über das, was an Aktivitäten alles geleistet worden ist, sollte nicht übersehen werden, daß jetzt eine einheitliche Vertretung für den neuen Berufsstand des psychologischen Psychotherapeuten gefordert ist, will er im Wettbewerb mit der großen ärztlichen Konkurrenz im Gesundheitswesen bestehen.

Berliner Blätter/ 2. September 1999/ bö   


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