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Die Berliner Blätter erhielten folgenden Text aus M/V zugestellt:

  Was hat sich wohl der stellvertretende KBV-Geschäftsführer Dr. Köhler gedacht ?
Merkwürdige Töne gegen die Psychotherapeuten

Dem Publikationsorgan der KV Mecklenburg/Vorpommern wurde folgendes Schreiben von Chr. Hübener, Vorsitzender des Fachausschusses Psychotherapie der KV Mecklenburg/Vorpommern, zur Veröffentlichung zugeleitet:

Am 08.07.00 fand in Schwerin eine Informationsveranstaltung über aktuelle berufspolitische Themen unter Teilnahme des Stellvertretenden Geschäftsführers der KBV, Herrn Dr. Köhler, statt.

Herr Dr. Köhler führte in dieser Veranstaltung aus, daß die Psychotherapeuten nach seiner Ansicht mit der Klage bis vor das Bundessozialgericht (10 Pfg.- Urteil) die innerärztliche Solidarität verletzt hätten.

Weiterhin äußerte Herr Dr. Köhler, antwortend auf die Darstellung der existentiellen Not eines ärztlichen Psychotherapeuten, daß alle Fachgruppen die gleichen Probleme und vor der gleichen Situation stehen.

Herr Dr. Köhler vertrat den Standpunkt, daß eine chirurgische Leistung auch eine bestimmte Zeit in Anspruch nehmen würde. Wenn der Psychotherapeut verlangt, daß die Zeitgebundenheit seiner Leistung bei der Bezahlung Berücksichtigung finden müßte, könnte der Chirurg dies auch verlangen.

Die erste Äußerung stellt eine Diffamierung und üble Nachrede neben der unzulässigen Pauschalisierung dar und dies, weil Mitglieder einer Berufsgruppe ihre staatsbürgerlichen Rechte wahrnehmen mußten, da, wie höchstrichterlich bestätigt, die Gleichheitsgrundsätze im HVM nicht gewährleistet waren.

Die zweite Äußerung spricht eindeutig dafür, daß Herr Dr. Köhler offenbar nicht willens ist, sich mit den Besonderheiten der psychotherapeutischen Leistungserbringer auseinanderzusetzen, die jedoch höchstrichterliche Bestätigung gefunden hat.

Die dritte Äußerung macht deutlich, daß Herr Dr. Köhler keinerlei Vorstellungen hat, was Psychotherapie überhaupt ist.

Die Art und Weise, wie er es vortrug, birgt die Gefahr, daß Ärzte anderer Fachgruppen gegen die Psychotherapeuten aufgehetzt werden. Ich möchte ihm hier keine Absicht unterstellen, sondern nur Ungeschicklichkeit. Damit gerät er in die Nähe, genau die Entsolidarisierung zu praktizieren, die er meiner Berufsgruppe vorwirft zu tun.

Zum Abschluß noch eine Anmerkung: Herr Dr. Köhler war maßgeblich dafür verantwortlich, daß die KBV in einem internen Papier einen Punktwert von 5,5 Pf. für psychotherapeutische Leistungen für angemessen hält. Diese Haltung der KBV hat die Verhandlungsposition der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg/Vorpommern gegenüber den Krankenkassen geschwächt, da dieses interne Papier an die Öffentlichkeit kam. Ob es eine gezielte Indiskretion oder Schlamperei war, blieb bis heute ungeklärt.

Das Auftreten des Herrn Dr. Köhler war letztlich eine erneute Bestätigung, daß offenbar die KBV weiterhin wenig Interesse hat, die Integration der psychologischen Psychotherapeuten konstruktiv zu begleiten und dabei selbst in Kauf nimmt, daß die ärztlichen Psychotherapeuten geschädigt werden.

C. Hübener
Vorsitzender
Fachausschuss für Psychotherapie bei der KV MV