Die Berliner Blätter erhielten folgenden Text aus M/V zugestellt:
Dem Publikationsorgan der KV Mecklenburg/Vorpommern wurde folgendes
Schreiben von Chr. Hübener, Vorsitzender des Fachausschusses
Psychotherapie der KV Mecklenburg/Vorpommern, zur Veröffentlichung
zugeleitet:
Am 08.07.00 fand in Schwerin eine Informationsveranstaltung über
aktuelle berufspolitische Themen unter Teilnahme des Stellvertretenden
Geschäftsführers der KBV, Herrn Dr. Köhler, statt. Herr Dr. Köhler führte in dieser Veranstaltung aus, daß die
Psychotherapeuten nach seiner Ansicht mit der Klage bis vor das
Bundessozialgericht (10 Pfg.- Urteil) die innerärztliche Solidarität
verletzt hätten. Weiterhin äußerte Herr Dr. Köhler, antwortend auf die Darstellung
der existentiellen Not eines ärztlichen Psychotherapeuten, daß alle
Fachgruppen die gleichen Probleme und vor der gleichen Situation stehen. Herr Dr. Köhler vertrat den Standpunkt, daß eine chirurgische
Leistung auch eine bestimmte Zeit in Anspruch nehmen würde. Wenn der
Psychotherapeut verlangt, daß die Zeitgebundenheit seiner Leistung bei
der Bezahlung Berücksichtigung finden müßte, könnte der Chirurg dies
auch verlangen. Die erste Äußerung stellt eine Diffamierung und üble Nachrede neben
der unzulässigen Pauschalisierung dar und dies, weil Mitglieder einer
Berufsgruppe ihre staatsbürgerlichen Rechte wahrnehmen mußten, da, wie
höchstrichterlich bestätigt, die Gleichheitsgrundsätze im HVM nicht
gewährleistet waren. Die zweite Äußerung spricht eindeutig dafür, daß Herr Dr. Köhler
offenbar nicht willens ist, sich mit den Besonderheiten der
psychotherapeutischen Leistungserbringer auseinanderzusetzen, die jedoch
höchstrichterliche Bestätigung gefunden hat. Die dritte Äußerung macht deutlich, daß Herr Dr. Köhler keinerlei
Vorstellungen hat, was Psychotherapie überhaupt ist. Die Art und Weise, wie er es vortrug, birgt die
Gefahr, daß Ärzte anderer Fachgruppen gegen die Psychotherapeuten
aufgehetzt werden. Ich möchte ihm hier keine Absicht unterstellen,
sondern nur Ungeschicklichkeit. Damit gerät er in die Nähe, genau die
Entsolidarisierung zu praktizieren, die er meiner Berufsgruppe vorwirft zu
tun. Zum Abschluß noch eine Anmerkung: Herr Dr. Köhler war maßgeblich
dafür verantwortlich, daß die KBV in einem internen Papier einen
Punktwert von 5,5 Pf. für psychotherapeutische Leistungen für angemessen
hält. Diese Haltung der KBV hat die Verhandlungsposition der
Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg/Vorpommern gegenüber den
Krankenkassen geschwächt, da dieses interne Papier an die Öffentlichkeit
kam. Ob es eine gezielte Indiskretion oder Schlamperei war, blieb bis
heute ungeklärt. Das Auftreten des Herrn Dr. Köhler war letztlich eine erneute
Bestätigung, daß offenbar die KBV weiterhin wenig Interesse hat, die
Integration der psychologischen Psychotherapeuten konstruktiv zu begleiten
und dabei selbst in Kauf nimmt, daß die ärztlichen Psychotherapeuten
geschädigt werden. C. Hübener |