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Wir entnehmen dankend aus dem Deutschen Ärzteblatt Jg. 97, Heft 28-29, 17. Juli 2000

Psychotherapie

Gesetzliche Lösungen gefordert

An der Honorarmisere der Psychotherapeuten hat sich nichts geändert.
Die Selbstverwaltung ist an ihre Grenzen gestoßen.
Zwei Gesetzesinitiativen werden zurzeit beraten.

 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Psychotherapeutenverbände unterstützen grundsätzlich die Initiativen von FDP und PDS, eine angemessene Vergütung für genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen zu sichern. Die Spitzenverbände der Krankenkassen dagegen halten ein Eingreifen des Gesetzgebers für überflüssig. Das war der Tenor einer Anhörung, zu der der Ausschuss für Gesundheit Sachverständige in den Bundestag eingeladen hatte, um über eine gesetzliche Regelung der Honorarsituation der Psychotherapeuten zu beraten.

  Die PDS-Fraktion hatte einen Antrag vorgelegt, das gesetzlich festgelegte Psychotherapeutenbudget für 1999 nachträglich anzuheben. Daneben sieht ein FDP-Gesetzentwurf vor, genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen ab dem Jahr 2000 im Rahmen einer Einzelleistungsvergütung mit festen Punktwerten zu versehen. Der Entwurf beinhaltet eine Selbstbeteiligung von 10 DM je Therapiestunde für Erwachsene -Härtefälle ausgenommen.

Außerdem setzte sich auch der Petitionsausschuss im Bundestag für einer Verbesserung der psychotherapeutischen Vergütung ein. Mehr als 3 000 Eingaben kritisierten, dass das Budget für 1999 weit hinter dem tatsächlichen Bedarf zurückbleibt.

Die Psychotherapie-Vergütungen für das vierte Quartal 1999 erfordern baldige Reaktionen: 42,50 DM je Behandlungsstunde (Durchschnitt Ersatz- und Primärkassen) zahlt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin aus; 46,40 DM erhalten in Brandenburg zugelassene Psychotherapeuten, gefolgt von Sachsen-Anhalt mit 63,80 DM. Ab 2000 sieht die Situation zwar etwas besser aus: Nach dem Beschluss des Bewertungsausschusses vom 16. Februar legten die KVen in den Honorarverteilungsmaßstäben Mindestpunktwerte für genehmigungspflichtige Leistungen (Abschnitt G IV EBM) fest (siehe Tabelle). Doch den Punktwert von zehn Pfennig, den das Bundessozialgericht im Urteil vom 25. August 1999 als angemessen nannte, erreicht kein Bundesland.

„Die gesetzlichen Vorgaben haben wir erfüllt", erklärte Dr. jur. Rainer Hess, Hauptgeschäftsführer der KBV Das politische Ziel einer fairen Vergütung sei hingegen verfehlt worden. Aber: „Auch die Ärzte sind von der Mangelverteilung betroffen." Der Zehn-Pfennig-Punktwert könne aus dem gedeckelten Budget „nicht bedient" werden. Einen eigenen Psychotherapeutentopf - wie ihn die Vertreterversammlung der KBV vorgeschlagen hatte - sieht Hess nicht als Lösung des Finanzierungsproblems an: „Wir brauchen eine gesetzliche Regelung, keinen zusätzlichen Topf."

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen lehnen den Gesetzentwurf ab. Das geht aus einer Stellungnahme zur Anhörung hervor. Die Änderungen gingen einseitig zulasten der Krankenkassen. Die Begründung der Gesetzesinitiative, dass Versuche, die Probleme von der Selbstverwaltung zu lösen, gescheitert seien, weisen die Spitzenverbände zurück. Die zu erwartenden Punktwerte ab 2000 stellten eine „angemessene Vergütung" dar, erklärte Johann-Magnus von Stackelberg, Abteilungsleiter im AOK-Bundesverband.

Unterschiedliche Ansichten haben die Verbände zu der von der FDP vorgeschlagenen Zuzahlungsregelung. Norbert Bowe, Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten, befürchtet, dass die Direktbeteiligung besonders für Bezieher unterer Einkommen zum „unüberwindlichen Therapiehindernis" wird. Durch die hohen Verwaltungskosten, die dadurch entstünden, trage die Zuzahlung tatsächlich wenig zur Finanzierung bei, erklärt Heinrich Bertram, Verband Psychologischer Psychotherapeuten. Hans-Jochen Weidhaas, Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten, der am FDP-Gesetzentwurf mitgewirkt hat, akzeptiert dagegen die Zuzahlung, wenn sie auch in anderen Bereichen der ambulanten Versorgung eingeführt wird.

Der Gesundheitsausschuss will die Beratungen nach der Sommerpause fortsetzen. Der Petitionsausschuss wartet die Stellungnahme des Gesundheitsausschusses ab.                

Petra Bühring

© Deutsches Ärzteblatt Jg. 97, Heft 28-29, 17. Juli 2000, A 1950

 

siehe Tabelle


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