Wir entnehmen dankend aus dem Deutschen Ärzteblatt Jg. 97, Heft 28-29, 17. Juli 2000
Psychotherapie Gesetzliche Lösungen gefordert An der
Honorarmisere der Psychotherapeuten hat sich nichts geändert.
Die Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV) und die Psychotherapeutenverbände unterstützen
grundsätzlich die Initiativen von FDP und PDS, eine angemessene
Vergütung für genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen
zu sichern. Die Spitzenverbände der Krankenkassen dagegen halten ein
Eingreifen des Gesetzgebers für überflüssig. Das war der Tenor einer
Anhörung, zu der der Ausschuss für Gesundheit Sachverständige in den
Bundestag eingeladen hatte, um über eine gesetzliche Regelung der
Honorarsituation der Psychotherapeuten zu beraten.
Außerdem setzte sich
auch der Petitionsausschuss im Bundestag für einer Verbesserung der
psychotherapeutischen Vergütung ein. Mehr als 3 000 Eingaben
kritisierten, dass das Budget für 1999 weit hinter dem tatsächlichen
Bedarf zurückbleibt. Die Psychotherapie-Vergütungen
für das vierte Quartal 1999 erfordern baldige Reaktionen: 42,50 DM je
Behandlungsstunde (Durchschnitt Ersatz- und Primärkassen) zahlt die
Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin aus; 46,40 DM erhalten in
Brandenburg zugelassene Psychotherapeuten, gefolgt von Sachsen-Anhalt
mit 63,80 DM. Ab 2000 sieht die Situation zwar etwas besser aus: Nach
dem Beschluss des Bewertungsausschusses vom 16. Februar legten die KVen
in den Honorarverteilungsmaßstäben Mindestpunktwerte für
genehmigungspflichtige Leistungen (Abschnitt G IV EBM) fest (siehe
Tabelle). Doch den Punktwert von zehn Pfennig, den das
Bundessozialgericht im Urteil vom 25. August 1999 als angemessen nannte,
erreicht kein Bundesland.
Die Spitzenverbände der
gesetzlichen Krankenkassen lehnen den Gesetzentwurf ab. Das geht aus
einer Stellungnahme zur Anhörung hervor. Die Änderungen gingen
einseitig zulasten der Krankenkassen. Die Begründung der
Gesetzesinitiative, dass Versuche, die Probleme von der Selbstverwaltung
zu lösen, gescheitert seien, weisen die Spitzenverbände zurück. Die
zu erwartenden Punktwerte ab 2000 stellten eine „angemessene
Vergütung" dar, erklärte Johann-Magnus von Stackelberg,
Abteilungsleiter im AOK-Bundesverband. Unterschiedliche
Ansichten haben die Verbände zu der von der FDP vorgeschlagenen
Zuzahlungsregelung. Norbert Bowe, Bundesverband der
Vertragspsychotherapeuten, befürchtet, dass die Direktbeteiligung
besonders für Bezieher unterer Einkommen zum „unüberwindlichen
Therapiehindernis" wird. Durch die hohen Verwaltungskosten, die
dadurch entstünden, trage die Zuzahlung tatsächlich wenig zur
Finanzierung bei, erklärt Heinrich Bertram, Verband Psychologischer
Psychotherapeuten. Hans-Jochen Weidhaas, Vereinigung der
Kassenpsychotherapeuten, der am FDP-Gesetzentwurf mitgewirkt hat,
akzeptiert dagegen die Zuzahlung, wenn sie auch in anderen Bereichen der
ambulanten Versorgung eingeführt wird. Der Gesundheitsausschuss will die Beratungen nach der Sommerpause fortsetzen. Der Petitionsausschuss wartet die Stellungnahme des Gesundheitsausschusses ab. Petra Bühring © Deutsches Ärzteblatt Jg. 97, Heft 28-29, 17. Juli 2000, A 1950
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