Die Berliner Blätter für Psychoanalyse und Psychotherapie danken Stefan Etgeton, dass er seine sehr differenzierten und gesundheitspolitisch weiterführenden Gedanken hier zur Veröffentlichung frei gegeben hat.
Globalbudget
und ökonomische Verantwortung im Gesundheitswesen
DR.
STEFAN ETGETON, BERLIN
Und als das Brot gebacken war,
lag das Kind auf der Totenbahr !Gustav Mahler, Das Irdische Leben
Die
Diskussion um die Budgetierung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung
hat die Debatte zur Reform des Gesundheitswesens dominiert und andere
Reformprojekte fast völlig in den Hintergrund treten lassen. Während etliche
dieser Projekte nun umgesetzt werden, ist das Vorhaben, die sektoral
abgegrenzten Budgets durch ein zumindest durchlässigeres Globalbudget zu
ersetzen, am Widerstand gerade jener gescheitert, die nicht müde werden, die
fatalen Folgen jener strikt sektoralen Ausgabenbegrenzung anzuprangern. Die
Verbandsvertreter der Ärztinnen und Ärzte haben mit dem Ziel, jegliche
Budgetierung zu verhindern, allzu lange eine Alles – oder – Nichts -
Strategie verfolgt und sich der konstruktiven Diskussion um die Gestaltung eines
sektorübergreifenden und in sich durchlässigeren Budgets verweigert. Jetzt
haben praktisch alle verloren: die Koalition ist mit ihrer Idee gescheitert, die
Ärztinnen und Ärzte plagt weiterhin das starre Sektoralbudget und die
Patientinnen und Patienten werden auch künftig mit der Angst vor der
medizinischen Herbstdepression leben müssen.
Im Verlauf der Diskussion wurden wahre Horrorszenarien ausgepinselt, insbesondere im Blick auf die Versorgung von chronisch kranken oder alten Menschen; AIDS ist dabei als Beispiel stets gern herangezogen worden. Krankheiten, hieß es, richteten sich nicht nach Beitragseinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung; und überhaupt müsse sich die Gesellschaft und jeder einzelne darüber klar werden, was ihr und ihm die eigene Gesundheit „wert" sei. Die Funktionäre der Heilberufe setzen offenbar darauf, dass in Deutschland Gesundheit als einer der höchsten Werte gilt, für den viele hohe Opfer zu bringen bereit sind. Ob indes Versicherte, Patientinnen und Patienten weiterhin glauben, dass die Gesundheit zunehme, je emsiger der medizinische Betrieb1, je höher der pharmazeutische Aufwand2 und je häufiger der Einsatz diagnostischer Hochtechnologie3 sei, mag bezweifelt werden. Inzwischen sind doch viele auch in ihrer Rolle als Patient „mündiger", d.h. kritischer gegenüber einer Medizin geworden, die einfach behauptet, sie wisse schon, was gut für uns sei. Exzellent vorbereitet und überaus gelassen konnten in dieser Debatte die Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherung vorrechnen, dass ein großer Teil der Kosten im Gesundheitswesen angebotsinduziert4 und eine positive Relation zwischen abgerechneter Leistung und gesundheitlichem Wohlbefinden keineswegs zwangsläufig ist ‑ manchmal sogar das Gegenteil5. Je weniger die Argumente der Kassenärztlichen Vereinigungen und Ärztekammern stichhielten, deren genuiner Auftrag doch die Qualitätssicherung und dementsprechende Ressourcenverteilung ist, desto aufgeplusterter wurden ihre Drohgebärden.
Mit
der ja keineswegs neuen Diskussion über eine Budgetierung im Gesundheitswesen
und dem politischen Bemühen um Stabilität der Beitragssätze ist in der Tat
die Frage verbunden, welchen Anteil am allgemeinen Wohlstand diese Gesellschaft
für ein solidarisches System der gesundheitlichen Risikovorsorge einzusetzen
bereit ist. In den vergangenen Jahren hat es immer wieder Versuche gegeben, das
Solidarprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung auf ein bestimmtes -
allerdings nie konkret definiertes - Grundniveau herunterzuschrauben und den
Rest der privaten Vorsorge zu überlassen. Der Begriff der „Eigenverantwortung"
ist im Zuge
Gegenüber der ökonomischen Problematik des Gesundheitswesens gibt es zwei weit verbreitete Haltungen: Ignoranz oder Zynismus. Die einen bestreiten schlicht, dass man Gesundheit ökonomisch diskutieren dürfe. Zwar mutet das Tremolo moralischer Entrüstung über ökonomische, insbesondere volkswirtschaftliche Fragen an die gesundheitliche Versorgung scheinheilig an, wenn es ausgerechnet von jenen vorgetragen wird, die in diesem System nach einer eigenen, wenn auch eher betriebswirtschaftlichen Ökonomie durchaus gewinnorientiert handeln6. Dennoch richtet sich die Epidemiologie bekanntlich nicht nach politisch vorgegebenen Ausgabegrenzen, sehr wohl aber nach sozialen, daher politisch beeinflussbaren Faktoren. Wenn wir über die Ursachen von Krankheit reden, lässt sich die sozial ungleiche Verteilung von Gesundheitschancen nicht ignorieren. Gesundheitsförderung hat daher die Aufgabe, gesellschaftlich bedingte Gesundheitsrisiken soweit wie möglich zu minimieren. Wir haben es dann mit Themen wie Arbeit, Armut; Ausgrenzung zu tun, befinden uns also längst auf einem Feld eben auch ökonomischer Debatten. Wer könnte bestreiten, dass das deutsche Gesundheitswesen, in dem jährlich eine halbe Billion Mark umgesetzt wird, davon mittlerweile 260 Milliarden aus Versichertenbeiträgen, ein volkswirtschaftlicher Faktor ersten Ranges ist? Die finanzielle Belastung eines der wesentlichen gesundheitlichen Faktoren, nämlich der Erwerbsarbeit, hängt umgekehrt unmittelbar mit dem Ressourcenaufkommen des medizinischen Versorgungssystems zusammen. Wer daher am Solidarcharakter der gesetzlichen Krankenversicherung festhalten will, kann der Frage nach der Ökonomie des Gesundheitswesens nicht ausweichen, ohne unglaubwürdig zu werden.
1Die
in Deutschland niedergelassenen ÄrztInnen stellen pro Jahr 450
Millionen Einzelabrechnungen. Kontrolle ist hier praktisch unmöglich. 2Etwa 50 % aller Ausgaben für Migränemittel (1997: 118,3 Millionen DM) sind nach Einschätzung von Experten unsinnig, ja schädlich. Ähnliches dürfte für den 1,62 Milliarden schweren Markt der Psychopharmaka gelten. 3Der
Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen
stellte schon 1996 fest, dass jede dritte Röntgenuntersuchung
überflüssig ist. Bekanntlich stehen allein in Bayern mehr
Kernspintomografen als in ganz Italien; und entsprechend ist die
Untersuchungsdichte. In Deutschland werden pro Jahr 450.000, d.h. etwa
fünfmal mehr Herzkatheder-Untersuchungen vorgenommen als in anderen
europäischen Ländern. Für all das gibt es keinerlei methodische
Evaluation. 4Seit
1960 hat sich die Zahl praktizierender ÄrztInnen in den alten
Bundesländern verdreifacht. Bei den Psychopharmaka lässt sich
feststellen, dass 50 % der Gesamtmenge von nur 15 % der zuständigen
ÄrztInnen verschrieben werden. 5Knapp die Hälfte, 22.000 der insgesamt rund 45.000 auf dem deutschen Arzneimittelmarkt verfügbaren Medikamente haben das seit 20 Jahren vorgeschriebene Zulassungsverfahren nicht durchlaufen.
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Die
andere Haltung akzeptiert, dass man um diese Frage nicht umhin kommt, findet
jedoch selbst weder triftige Qualitätskriterien noch Instrumente einer
sachgerechten Ressourcensteuerung und begnügt sich daher mit der Tatsache, dass
eben in jeder Gesellschaft Gesundheit ungleich verteilt wird. Die bohrend
gestellte Frage, was dem einzelnen die eigene Gesundheit „wert" sei, hat
insgeheim das Solidarprinzip schon preisgegeben und behandelt die Patientinnen
und Patienten bereits als das, was sie nach der neoliberalen Theorie ohnehin nur
sind: Kunden. Viele Probleme im bestehenden Gesundheitswesen erwachsen daraus,
dass sich darin zwei ökonomische Systeme mit gänzlich unterschiedlicher Logik
überschneiden: nämlich die Solidargemeinschaft der Versicherten, in der die
Starken für die Schwachen, die Wohlhabenden für die Ärmeren und die Gesunden
für die Kranken einstehen, auf der einen und die betriebwirtschaftliche Logik
der Marktgesetze auf der anderen Seite. Es gibt keinen Akteur im
Gesundheitswesen, weder Ärzte noch Patienten, weder Pharmaindustrie noch
Krankenkassen, weder Apotheken noch Pflegedienste, bei denen sich dieser
Widerstreit nicht in spezifischer Weise niederschlüge. Jeder Akteur ist in sich
zerrissen zwischen widerstrebenden Ansprüchen und Notwendigkeiten. Der Zynismus
nun ist zwar zu realistisch, um auf das Sauerbruchschen Pathos der
Heilberufsfunktionäre - an das diese vermutlich selbst kaum glauben - hereinzufallen; er dispensiert aber andererseits die eigenen
Standesorganisationen von ihrer Pflicht, der wuchernden Irrationalität dieses
zumindest derzeit unauflösbaren Systemwiderspruchs rational entgegenzuwirken.
Wer wenn nicht die anerkannten Organe der Ärzteschaft selbst soll denn nach
sachgerechten Kriterien Verteilungs und Interessenkonflikte zwischen den
Gruppen und innerhalb der Disziplinen bearbeiten und ausgleichen? Die
Möglichkeit eines vernünftigen Interessenausgleichs auf dem Wege der
Selbstverwaltung schlichtweg zu bestreiten, ist wohlfeil angesichts verbreiteter
Systemverdrossenheit im Gesundheitswesen. Mit der Hoffnung auf die regelnde
Kraft der Vernunft, die von Partikularinteressen weitgehend unabhängige
Aufrichtigkeit der Akteure und ihre Bereitschaft zu sachgerechten Kompromissen
müsste man indes zugleich das Solidarprinzip als solches preisgeben.
Den
Zynikern im Gesundheitswesen bleibt als letzter Ausweg stets der Verweis auf die
Politik. Da ein taugliches Instrument zur Auflösung zweifellos vorhandener
Wirtschaftlichkeitsreserven nicht zu finden und eine Erhöhung der Mittel aus
gesetzlichen Beiträge nicht durchsetzbar sei, müsse das System insgesamt
privatwirtschaftlich freigegeben und über die dann zumindest im Bereich der
gesetzlichen Krankenversicherung notwendigen Rationierungsentscheidungen einer
allenfalls rudimentären Grundversorgung politisch entschieden werden. Dass in
das bestehende System bereits Formen der Rationierung medizinischer Leistungen
Eingang gefunden haben,
Zu
der politisch vorgegebenen Struktur gehört - und nur darum ging es in der
unsäglichen Budgetdebatte - die objektive Begrenzung der verfügbaren Mittel.
Sicher ist Beitragssatzstabilität kein Wert an sich; aber angesichts
erodierenden Solidarbewusstseins wird die Akzeptanz des Systems der gesetzlichen
Krankenversicherung mit jedem Gehaltszettel auf eine harte Probe gestellt. Das
Abwandern der „guten Risiken" in die private Krankenversicherung oder in
die erhöhte Selbstbeteiligung läuft auf lange Sicht den Interessen aller
entgegen, die schon jetzt oder potentiell PatientInnen sind. Wenn auch deren
Interessen sich nicht immer mit denen der „bloß" Versicherten decken -
darum gibt es ja die Forderung nach einer „dritten Bank" in der
Selbstverwaltung -, so ist doch dringend davor zu warnen, Versicherte und
PatientInnen auseinander zu dividieren. Jeden Versicherte ist dies ja nur, weil
er oder sie potentiell und erwartungsgemäß irgendwann auch Patientln ist.
Gerade chronisch kranke Menschen sind auf die Solidarität der
Versichertengemeinschaft angewiesen; sie können daher vor der ökonomi
„Ökonomie
der Zeit, darein löst sich schließlich alle Ökonomie auf." (K. Marx) Der
Anspruch an die Gesellschaft, die gesundheitliche Versorgung professionell und
solidarisch zugleich zu organisieren, setzt voraus, dass die kapitale Gleichung
von Zeit und Geld letztlich keine Geltung besitzt. Aus diesem antithetischen
Verhältnis zur herrschenden Ökonomie bezieht das Gesundheitswesen seine
Dignität: der Leistungsträger und Besserverdienende, ja selbst der mündige
Patient kann im Falle der Angewiesenheit auf medizinische Leistungen die viel
beschworene und nun auch in das Gesundheitswesen Einzug haltende
Kundensouveränität nur solange aufrechterhalten, wie ihm zugleich bewusst
bleibt, dass die Grenze seiner Lebenszeit und der Grad seiner Lebensqualität
letztlich nicht an seinem Kontostand abzulesen sind. Zwar hängen Wohlstand und
Wohlbefinden zusammen, die Logik des Leibes ist eingebunden in die ökonomische,
aber eben dadurch auch nicht vollends determiniert. Die leiblich begrenzte
Lebenszeit hat ihren Eigensinn, der spätestens im Krankheitsfall drastisch
zutage tritt. Das heilberufliche Handeln hat daher neben der Krankheit stets die
damit verbundene Kränkung zu berücksichtigen, dass nämlich individuelle und
allgemeine Heilsökonomie auseinanderfallen, dass Erfolg im Leben unter einem
schweren Vorbehalt steht. Dieser Vorbehalt liegt dem professionellen Umgang mit
Krankheit und Gesundheit zugrunde, nicht immer bewusst; er versetzt das
Gesundheitswesen per se in ein gespanntes Verhältnis zur betriebs- wie zur
volkswirtschaftlichen Logik.
Gerade
weil Gesundheit sich - zumindest individuell - lückenloser Prognostik und daher
dem Kalkül entzieht, ist - anders als bei der Altersvorsorge - die „Eigenverantwortung"
stark eingeschränkt. Angesichts der auch gesellschaftlich komplexen Verteilung
von Lebenschancen stellt sich, auch bei optimaler Prävention und
Gesundheitsförderung, Gesundheit aus Sicht der/des einzelnen eher als Schicksal
denn als Ergebnis selbstbestimmten Handelns dar. Darum gibt es gute Gründe, im
Gesundheitswesen das Solidar- gegenüber dem Versicherungsprinzip, erst recht
gegenüber einer angeblichen Kundensouveränität sogar zu stärken. Wenn wir
aber dann eben auch volkswirtschaftlich über dieses Solidarsystem, und zwar im
Blick auf die Einnahmen wie die Ausgaben, sprechen müssen, so gibt es meiner
Ansicht nach eine Reihenfolge, in der die Themen abzuarbeiten sind.
1.
Zunächst geht es um die Beseitigung systembedingter Verschwendungsanreize, die
im Abrechnungsverfahren für medizinische Leistungen selbst begründet liegen,
z.B. durch mehr Fallpauschalen statt Einzelleistungsvergütung, ein System der
Zeithonorierung oder Anstellung gegen Gehalt.
2.
Weiter sind Wirtschaftlichkeitsreserven aufzulösen, die unabhängig davon noch
vorhanden sind, z.B. durch die Beseitigung von Schnittstellenverlusten zwischen
ambulanter und stationärer Versorgung oder Instrumente wie eine
qualitätsorientierte Positivliste.
3.
Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und die Erweiterung des
Versichertenkreises, z.B. um Beamte, kann auch auf der Einnahmeseite zu
Entlastungen führen.
Und erst dann muss man, wenn überhaupt noch,
4.
über Einschränkungen des Leistungskataloges, Arzneimittelrichtlinien und
dergleichen nachdenken.
Leider
ist zu beklagen, dass auch die Koalition ihre Reformdiskussion eher in
umgekehrter Reihenfolge geführt und dabei den Eindruck erweckt hat, als diene
die angeschobene Qualitätsdebatte primär der Kostendämpfung. Die Koppelung
von Budgetierung und Qualitätssicherung legt dieses Missverständnis nahe.
Unter der Prämisse, dass Effizienz- und Qualitätssteigerung sich nicht
per se widersprechen, sondern in einem System mit erheblichen
Steuerungsdefiziten sogar konvergieren können, macht eine globale
Ausgabengebgrenzung, die interne Verteilungsoptionen öffnet, durchaus Sinn. Im
Gesundheitswesen, in dem Markt und Solidargemeinschaft sich mischen, müssen
Anreize zur Wirtschaftlichkeit von außen gesetzt, allerdings auch mit
Qualitätskriterien verbunden werden. Der oktroyierte Sparzwang allein führt
weder zur Kostendämpfung noch gar zur Qualitätsentwicklung. Das Globalbudget
kann - sofern an der Abrechnungssystematik nichts Grundlegendes geändert
wird den schon heute zu beklagenden Hamsterradeffekt sogar noch verschärfen.
Vom Frühjahrsfieber nach dem Motto „Was man hat, das hat man" über die
medizinische Herbstdepression bis zur budgetkonformen Punktlandung sind auch von
diesem Instrument durchaus negative Steuerungseffekte zu erwarten, wenn
medizinische Fach- und ökonomische Ressourcenkompetenz vom
betriebswirtschaftlichen Kalkül überlagert werden. Dass der erste notwendige
Reformschritt, die Veränderung des Abrechnungssystems, unterblieben ist,
erscheint mir als Kardinalfehler der Reform, für den man jedoch nicht allein
das Bundesgesundheitsministerium verantwortlich machen kann. Die Akteure der
Selbstverwaltung hätten längst alternative Modelle in die Diskussion
einbringen oder schon ausprobieren müssen. Die Ärzteverbände haben mit ihrer
Blockadehaltung diese notwendige Diskussion mindestens genauso verhindert wie
die Zurückhaltung der Koalition an dieser Stelle. Die Frage der ökonomischen
Steuerung des Gesundheitswesens ist daher weder tabu, noch mit dem Instrument
der Budgetierung allein zu beantworten. Das Globalbudget kann jedoch einen
betriebswirtschaftlichen Anreiz bieten, um ökonomische Vernunft und
medizinische Fachlichkeit konstruktiv zusammenzuführen.