Bericht aus dem Bundestag vom 5.6.2000
und Stellungnahmen von Ärzte-Zeitung und CDU/CSU - Pressedienst
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5. Juli 2000 |
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Ausschuss für Gesundheit (Anhörung)
SACHVERSTÄNDIGE UNEINIG ÜBER BEZAHLUNG VON PSYCHOTHERAPEUTENBerlin: (hib/RAB-ge) Die in einem Gesetzentwurf der F.D.P. (14/3086) und einem Antrag der PDS (14/2929) vorgesehenen Reformen zur Vergütung von psychotherapeutischen Leistungen waren unter den Vertretern der betroffenen Verbände am Mittwochmittag in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit umstritten. In beiden Initiativen ist vorgesehen, das Budget für psychotherapeutische Leistungen nachträglich für das Jahr 1999 anzuheben, da das Einkommen der Therapeuten laut Antragsteller gesunken sei. Die Liberalen wollen sich bei der Anpassung an einem durchschnittlichen Arzteinkommen orientieren und für Erwachsene eine Zuzahlung von 10 DM pro Therapiesitzung einführen. Nach Auffassung der PDS soll die Selbstverwaltung der Krankenkassen und kassenärztlichen Vereinigung in die Lage versetzt werden, die Therapeuten existenzsichernd zu vergüten. Während Hans-Jochen Weidhaas von der Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten in seiner schriftlichen Stellungnahme den Gesetzentwurf der F.D.P. grundsätzlich begrüßte und eine Vergütung entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts forderte, lehnte Manfred Partsch vom AOK-Bundesverband unter anderem im Namen des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen und des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen die Initiative ab. Seiner Auffassung nach werden die Fakten über die Bezahlung von Psychotherapeuten in der Gesetzesinitiative nicht treffend dargelegt. Der Entwurf ginge einseitig zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen und deren Versicherten. Der Antrag der PDS geht nach Partschs Meinung zu Unrecht davon aus, die Bemühungen der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen um eine Lösung für eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen seien gescheitert. Die Kassenärztliche Vereinigung habe einer Untersuchung zufolge 1999 etwa 300 Millionen DM weniger für Psychotherapie ausgezahlt als im Jahr zuvor. Darin liege das Problem. Hans-Joachim Schwarz vom Deutschen Psychotherapeutenverband dagegen sah die gemeinsame Selbstverwaltung in der Schuld. Diese habe es versäumt, rechtliche Vorgaben des Bundessozialgerichts zur Vergütung von Psychotherapeuten umzusetzen. Gegensätzliche Meinungen gab auch zum Vorhaben der F.D.P., die Patienten an den Kosten durch eine Zuzahlung von 10 DM pro Therapiesitzung zu beteiligen. In den Augen von Dietrich Bodenstein von der Allgemeinen Ärztlichen Gesellschaft für Psychotherapie dürfe sich eine Zuzahlung nicht auf den psychotherapeutischen Bereich beschränken, da sonst Patienten abgeschreckt würden. Holger Schildt von der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse lehnte die Gebühr ab. Der therapeutische Nutzen einer derartigen Patientenbeteiligung sei empirisch nicht nachgewiesen. |
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Verantwortlich: Uta Martensen
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Versorgung mit psychotherapeutischen Leistungen bedrohtDurch Budgetierung: Wirtschaftliche Praxisführung nicht mehr möglichWolfgang Lohmann Eva-Maria Kors 06.07.2000
Aus Anlass der Öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der F.D.P. „zur Sicherung einer angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/-CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Lohmann MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Eva-Maria Kors MdB:
Die Umsetzung der bestehenden Rechtslage bereitet der Selbstverwaltung enorme Schwierigkeiten. Zufriedenstellende Lösungen konnten nicht erreicht werden. Zahlreiche Schiedsamtsverfahren machen deutlich: die Mittel der Selbstverwaltung sind erschöpft! Hauptgrund hierfür ist auch nach Ansicht der Experten die durch das GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz der rot-grünen Bundesregierung wieder eingeführte und mit der GKV-Gesundheitsreform 2000 fortgeführte sektorale Budgetierung. Dadurch sind die Punktwerte für psychologische Psychotherapeuten und psychotherapeutisch tätige Ärzte in den letzten Monaten deutlich gesunken, so dass den Psychotherapeuten eine wirtschaftliche Praxisführung nicht mehr möglich und damit die flächendeckende Versorgung mit psychotherapeutischen Leistungen in Frage gestellt ist. Insbesondere in den neuen Ländern ist es zu einem dramatischen Punktwerteverfall gekommen und dies, obwohl dort noch keine flächendeckende Versorgung erreicht ist. Auch bei den Kindern und bei jugendlichen Psychotherapeuten ist der Versorgungsbedarf nach Darstellung der Experten noch nicht abgedeckt und durch die Vergütungssituation in erheblichem Maße gefährdet. Im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages ist die Vergütung der Psychotherapeuten in den vergangenen Monaten mehrfach thematisiert worden. Auf Nachfrage hat die Bundesregierung dabei ausgeführt, dass die bestehenden Probleme durch die Selbstverwaltung gelöst werden können. Wie die gestrige Anhörung gezeigt hat, ist dies ein Trugschluss. Die Verbände legten dar, dass sie die Bundesregierung in mehreren Gesprächen im November/Dezember vergangenen Jahres über die katastrophale Entwicklung informiert und gesetzgeberische Initiativen angemahnt haben. Es ist endlich an der Zeit, dass die Bundesregierung die Probleme der Psychotherapeuten nicht länger ignoriert und handelt. Dabei geht es nicht darum, durch einen Vorwegabzug die Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen sicherzustellen. Denn das würde unter dem Budgetdeckel die Verteilungskämpfe zwischen Psychotherapeuten und den übrigen fachärztlichen Gruppen nur befördern. Deshalb ist es notwendig, die Budgetierung insgesamt aufzuheben. Moderate durch Härtefallregelungen abgefederte Selbstbeteiligungen können helfen, die Mitwirkung des Patienten an der Therapie zu unterstützen und die Mengenausweitung zu steuern. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich ihre politische Verantwortung wahrzunehmen und das Gesundheitswesen nicht weiter an die Wand zu fahren. © CDU/CSU-Bundestagsfraktion 2000
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