Die
Berliner Blätter für Psychoanalyse und Psychotherapie übernehmen
dankend
aus dem Deutschen Ärzteblatt folgende Stellungnahmen zur Honorierung der
Psychotherapie.
Aus den Leserbriefen des Deutschen Ärzteblattes
A 802
Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 13, 31. März 2000
Einkommen
Zu dem Varia-Beitrag
„Praxisüberschüsse gesunken“ von Dr. Harald Clade in Heft 4/2000:
Psychotherapeuten
nicht erwähnt
(bbpp)
Dr. Clade berichtet über die
ärztliche Einkommenssituation zwischen 1995 und 1997 mit einer vom
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung ermittelten Gewinnspanne
zwischen circa 236 000 DM bei den HNO-Ärzten und circa 161000 DM bei den
Allgemeinärzten. Es wird hier der Eindruck erweckt, als befänden sich die
Allgemeinärzte am unteren Ende der Einkommensskala. Wie bereits in seinem
Bericht im Oktober 1998 wird erneut die Honorarsituation der ärztlichen
Psychotherapeuten nicht erwähnt, damals mit der auf meine Nachfrage
gegebenen Begründung, es seien nicht ausreichend Daten erhoben worden. Für
1995 bis 1997 liegen die vom Zentralinstitut für kassenärztliche Versorgung
ermittelten Zahlen allerdings vor, und sie zeigen freilich, dass der
durchschnittliche Gewinn von circa 77 000 DM bei den ärztlichen
Psychotherapeuten peinlich genug ist, verschwiegen zu werden. Mit dem vom
BSG festgelegten Mindestpunktwert von 10 Pfennig für G IV-Leistungen kommen die
Psychotherapeuten zumindest in Sichtkontakt zum Schlusslicht der übrigen
Arztgruppen...
Dr. med. Herbert Bergmeister, Gartenstraße 9, 72074 Tübingen
Absicht?
Ich vermisse in Ihrer Aufstellung der Einkommenssituation der niedergelassenen Ärzte die Erwähnung der Einkommenszahlen der Psychotherapeuten (Psychologische und ärztliche einschließlich der Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin) ...
Der Überschuss
vor Steuern liegt bei Psychotherapeuten unter 100 000 DM (durchschnittlich bei
60 000 DM) im Jahr. Ich frage mich, ob die Tatsache, dass dieser Sachverhalt in
Ihrem Bericht ausgeklammert wird, mit der Absicht verbunden ist, diesen
auffälligen Einkommensunterschied nicht ins Bewusstsein der Ärzteschaft
dringen zu lassen. Oder werden wir als einzige Arztgruppe von vornherein
ausgegrenzt/nicht ernst genommen, sind unsere Einkommen von daher nicht
erwähnenswert (wir kommen ja in den meisten Einkommensstatistiken nicht vor)?
Seit langem
schon befremdet und ärgert mich die Polemik mancher Ärztekollegen gegen die
Psychotherapeuten, die - zumal nach dem BSG-Urteil, das für die
Psychotherapeuten einen stabilen Punktwert fordert - dafür verantwortlich
gemacht werden, dass einige Arztgruppen in einer so schwierigen Finanzlage, wie
sie derzeit herrscht, vielleicht ein bisschen weniger als bislang gewohnt
verdienen konnten . . .
Monika
Buchholz, Fachärztin für Psychotherapeutische Medizin, Psychoanalyse,
Moosbauer Platz 9, 83093 Bad Endorf
A814
Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 13, 31. März 2000/bbpp
Vergütung
ambulanter Psychotherapie
Ärztliche
Psychotherapie im Nachteil?
Gleicher Lohn
für gleiche Leistung
Eine Änderung durch das Gesundheitsreformgesetz zur Gesamtvergütung stellt
diesen Grundsatz infrage.
Wer nicht mindestens 90 Prozent psychotherapeutische Leistungen erbringt,
erhält möglicherweise weniger.
Eine „gravierende
Ungleichbehandlung" in der Honorierung psychotherapeutischer Leistungen
befürchtet Dr. med. Jörg Schmutterer, ehemaliger Vorsitzender der
Vereinigung psychotherapeutisch tätiger Kassenärzte, aufgrund der Neufassung
von § 85 Abs. 4 a SGB V durch das GKV Gesundheitsreformgesetz 2000.
Benachteiligt seien vor allem psychotherapeutisch tätige Psychiater, Kinder-
und Jugendpsychiater und ärztliche Psychotherapeuten - alle, die weniger als 90
Prozent ihrer Leistungen aus Kapitel G IV EBM erbringen. Deren Punktwert für
psychotherapeutische Leistungen werde wahrscheinlich im Facharzttopf floaten,
während der Punktwert für die „ausschließlich" psychotherapeutisch
tätigen Fachärzte und Psychologischen Psychotherapeuten gestützt werde.
Angemessene
Vergütung für zeitgebundene Leistung
In der
Gesundheitsreform 2000 wurde die Aufteilung der Gesamtvergütung in ein -höher
bewertetes- Hausarztbudget und ein Facharztbudget festgelegt. Der
Vergütungsanteil im Hausarzttopf wird bundesweit um rund vier Prozent steigen,
der Facharztanteil dagegen um etwa 1,6 Prozent sinken. Psychotherapeuten werden
aus dem Facharztbudget vergütet. Das Gesetz sieht eine „angemessene
Vergütung" zeitgebundener genehmigungspflichtiger Leistungen für alle
Psychotherapeuten und Fachärzte vor, die „ausschließlich"
psychotherapeutisch tätig sind. Diese Regelung gilt ebenso für Fachärzte für
Psychotherapeutische Medizin. Hintergrund war das berechtigte Anliegen des
Gesetzgebers, diese Berufsgruppe vor existenzieller Bedrohung durch den
Punktwertverfall zu schützen, der sich ergibt, wenn die Anzahl der
Leistungserbringer bei gleich bleibender Gesamtvergütung steigt.
Dr. med.
Christa Schaff, Berufsverband der Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie
und -psychotherapie, machte auf die besondere Situation ihrer Fachgruppe
aufmerksam. Gerade bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen seien
somatische, psycho-pharmakologische und psychosoziale Konzepte zu integrieren
die psychotherapeutischen Behandlungsanteile seien aber ebenso zeitgebunden und
damit angemessen zu honorieren. Die Vergütungssystematik sei auch deshalb
problematisch, weil der Bedarf an ärztlichen Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten erst etwa zur Hälfte gedeckt sei, betonte Schaff.
Die Deutsche
Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde sieht durch
die Regelung ihre Bemühungen, der Psychotherapie einen „notwendigen
Stellenwert in der psychiatrischen Versorgung einzuräumen, konterkariert".
Der
gemeinsame Bewertungsausschuss von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und
Krankenkassen wandte das Gesetz mit dem Beschluss vom 16. Februar 2000 an.
Vorgegeben wurde eine Berechnungsgrundlage für einen Mindestpunktwert, der sich
an der Ertragslage einer Allgemeinarztpraxis orientiert.
Nach
Einschätzung der KBV wird der Mindestpunktwert, der konkret noch in jeder
Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ermittelt werden muss, zwischen 7 und 8
Pfennig liegen. Die Berechnung wurde von verschiedenen
Psychotherapeutenverbänden kritisiert, da der Punktwert nicht dem Urteil des
Bundessozialgerichtes vom 25. August 1999 entspricht, wonach
psychotherapeutische Leistungen aufgrund ihrer Zeitgebundenheit mit einem
Punktwert von 10 Pfennig vergütet werden sollen.
Doch für die
nur überwiegend psychotherapeutisch tätigen Fachärzte hält Schmutterer
einen wesentlich niedrigeren Punktwert für die gleichen Leistungen für
möglich. Dann nämlich, wenn die KVen im Rahmen ihrer
Honorarverteilungsmaßstäbe innerhalb des Facharztbudgets einen Extratopf für
psychotherapeutische Leistungen bilden sollten. Wenn der Anteil derjenigen mit
gestütztem Punktwert abgezogen sei, verbliebe „ein sehr geringer
Budgetanteil".
Mehr Geld von den
Krankenkassen
Die mögliche Benachteiligung der genannten Gruppe bestätigte Dr. med.
Andreas Köhler, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der KBV und dort
zuständig für Honorarfragen: „Wir werden uns bemühen, regional adäquate
Regelungen zu finden." Dies sei abhängig von den Zahlungen der
Krankenkassen; vorstellbar seien „extrabudgetäre Leistungen" der
Krankenkassen, um Psychotherapeuten und Fachärzten gerecht zu werden.
Petra
Bühring