BPtK: Blockade von 276 Praxissitzen verhindert
Gesetzgeber korrigiert ÄrztequoteBerlin, 7. Juni 2013: Blockierte psychotherapeutische Praxissitze sollen zukünftig besetzt werden können. Das beschloss der Deutsche Bundestag am 7. Juni 2013 in zweiter und dritter Lesung. Damit können bundesweit rund 276 Praxissitze, die für psychotherapeutisch tätige Ärzte reserviert waren, ab 2014 auch an Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vergeben werden. „In Ostdeutschland wäre jeder zehnte Praxissitz durch diese Regelung blockiert gewesen“, stellt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fest. „Durch den Kompromiss, den die BPtK vorgeschlagen hatte, wird sich die Versorgung psychisch kranker Menschen verbessern.“
Bisher konnten psychotherapeutische Praxissitze, die für Ärzte reserviert waren, nicht an Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vergeben werden. Eine Mindestquote von 25 Prozent für psychotherapeutisch tätige Ärzte verhinderte dies. Selbst dann, wenn sich kein Arzt für die Niederlassung fand, blieb ein solcher Praxissitz blockiert. Diese eigentlich freien Praxissitze wurden bei der Bedarfsplanung sogar als besetzt gezählt. Die BPtK konnte letztlich mit dem Vorschlag überzeugen, nicht besetzbare Arztsitze künftig mit Psychotherapeuten zu besetzen.
Insbesondere in Ostdeutschland hätte die bisherige Regelung die Versorgungsprobleme weiter verschärft. Dort wären voraussichtlich 200 psychotherapeutische Praxissitze nicht besetzt worden, weil sie für Ärzte reserviert worden wären, die es gar nicht gibt. In Sachsen-Anhalt hätte von 64 freien psychotherapeutischen Praxissitzen kein Einziger besetzt werden können. In Sachsen wären von 76 freien Praxissitzen vermutlich 95 Prozent blockiert, in Thüringen von 57 freien Praxissitzen knapp 90 Prozent. Insgesamt wären voraussichtlich mehr als 30 Prozent der insgesamt knapp 600 für Ärzte reservierten Praxissitze in Ostdeutschland unbesetzt geblieben. Diesen negativen Konsequenzen der Ärztequote für die Versorgung steht kein für Patienten relevanter Nutzen gegenüber, denn Psychotherapeuten und psychotherapeutisch tätige Ärzte unterscheiden sich weder bei den behandelten Diagnosen noch beim Leistungsspektrum.
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