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Zur unsachlichen und realitätsfremden Kritik
des SpiFa (Spitzenverband der Fachärzte)-Geschäftsführers Lindemann 
an der BÄK und der BPtK
Siehe dazu unten Stellungnahme des bvvp
mit Dank an Dr. Frank Roland Deister.

Zur Polemik des SpiFa-Hauptgeschäftsführer Lars F. Lindemann:
Kritik an Bundesärztekammer -
Schale Bilanz: Es muss einen Ruck in der BÄK geben – jetzt!


„Ausverkauf der Interessen der Ärzte?“ – fragt sich der SpiFa mit Blick auf die bisherige Bilanz der Arbeit der Bundesärztekammer und ihres Präsidenten Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery. Ob die vor Ostern aufgeflammte Substitutionsdebatte ärztlicher Leistungen durch Nichtärzte oder eine GOÄ, die finanziell durch akademisierte Gesundheitsberufe und andere ausgehöhlt werden kann: Die Begehrlichkeiten nichtärztlicher Berufsgruppen wachsen, sich auf ärztlichem Terrain festzusetzen. Die BÄK unter Führung Montgomerys distanziert sich davon entschieden zu lax.

Seit dem 7. April gibt es ein Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum direkten Zugang nichtärztlicher Gesundheitsberufe zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung, das bezeichnenderweise auf einen Physiotherapeuten zurückgeht. Die Reaktion des Bundesärztekammerpräsidenten auf diese Forderung war völlig unzureichend. Montgomerys Statement, mit der Bewegungstherapie kenne sich der Physiotherapeut besser als ein Arzt aus, hat nicht nur Orthopäden erbost (facharzt.de, 07.04.2015), sondern zeigt sein völliges Unverständnis für die Qualität fachärztlicher Versorgung. Die konservativ tätigen Fachärzte fühlen sich von der Bundesärztekammer und ihrem Präsidenten vor den Kopf gestoßen.
Derartige Reaktionen ohne Biss und kein Verständnis für die fundamentalen Interessen der Ärzte ist für die bisherige Arbeit des amtierenden Bundesärztekammerpräsidenten symptomatisch.

In dieselbe Kategorie gehört der Vorstoß der Kammer in Sachen Gesprächsintervention der psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichentherapeuten als Äquivalent zu ärztlichen Sprechstunden. Er belegt eine ernste Gefahr, die nicht nur den ärztlichen Psychotherapeuten, sondern der Gesprächsintervention zahlreicher ärztlicher Gebiete wie z.B. der Inneren Medizin im fachärztlichen und hausärztlichen Versorgungsbereich droht. Die Ausweitung der Tätigkeit der nichtärztlichen Berufe auf bislang ärztliche Bereiche muss konsequent unterbunden werden – auch und vor allem von der BÄK. „Hier erfolgt – durch die BÄK scheinbar geduldet – der Ausverkauf der Interessen der Ärzteschaft. Die Agenda der BÄK – insbesondere des Präsidenten Montgomery muss sich endlich ausschließlich an den Ärzten ausrichten“, fordert SpiFa-Hauptgeschäftsführer Lars F. Lindemann. „Gesellschaftliches Weichspülen und Verständnis für alle möglichen alternativen Gedankenspiele gegen die ärztliche Profession ist nicht seine Aufgabe.“

GOÄ: Begehrlichkeiten nichtärztlicher Berufe
Die Psychotherapeutenkammer vereinnahmt die GOÄ für ihre Klientel - und das mit stillem Einverständnis der BÄK. „Ein solches Vorgehen ist die Blaupause für andere nichtärztliche Gesundheitsberufe“, warnt Lindemann angesichts der aktuellen Diskussion um die Substitution: „Ein solcher Übergriff ist durch nichts gerechtfertigt. Die Psychotherapeutenkammer muss bei Bedarf eine eigene Gebührenordnung mit den Privatversicherern und ggf. der Politik aushandeln. Hier darf die BÄK nicht zum Steigbügelhalter werden. Es ist die Pflicht der Bundesärztekammer, Vorstößen und Begehrlichkeiten nichtärztlicher Gesundheitsberufe entschieden entgegenzutreten, diese im Keim zu ersticken und zu verhindern“, kritisiert Lindemann den mangelnden Willen von Montgomery, solche Vorstöße, die Signalwirkung entfalten, zu unterbinden.
Quelle: https://www.spifa.de/index.php/pressearchiv-2/231-kritik-an-bundesaerztekammer-schale-bilanz-es-muss-einen-ruck-in-der-baek-geben-jetzt
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Zur Diskussion:
Oskar Pfister veröffentlichte 1913 ein Buch mit dem Titel: Die psychoanalytische Methode. Freud schrieb dazu in einem Geleitwort: " Es fragt sich nur, ob nicht die Ausübung der Psychoanalyse eine ärztliche Schulung voraussetzt, welche dem Erzieher, und Seelsorger vorenthalten bleiben muß, oder ob nicht andere Verhältnisse sich der Absicht widersetzen, die psychoanalytische Technik in andere als ärztliche Hände zu legen. Ich bekenne, daß ich keine solchen Abhaltungen sehe. Die Ausübung der Psychoanalyse fordert viel weniger ärztliche Schulung als psychologische Vorbildung und freien menschlichen Blick; die Mehrzahl der Ärzte aber ist für die Übung der Psychoanalyse nicht ausgerüstet und hat in der Würdigung dieses Heilverfahrens völlig versagt. Der Erzieher und der Seelsorger sind durch die Anforderungen ihres Berufes zu denselben Rücksichten, Schonungen und Enthaltungen verpflichtet, die der Arzt einzuhalten gewohnt ist, und ihre sonstige Beschäftigung mit der Jugend macht sie zur Einfühlung in deren Seelenleben vielleicht geeigneter. Die Garantie für eine schadlose Anwendung des analytischen Verfahrens kann aber in beiden Fällen nur von der Persönlichkeit des Analysierenden beigebracht werden" (GW X,449f).

Das gilt heute für alle anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und das gilt auch für alle Ärzte, die in anerkannten psychotherapeutischen Verfahren aus- und weitergebildet sind.

Gerd Böttcher
redaktion@bbpp.org

Quelle:
http://www.bbpp.de/TEXTE/laienanalyse.htm

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bvvp-Pressemitteilung
Miteinander statt gegeneinander!
 Zur Kritik des SpiFa-Geschäftsführers Lindemann an der BÄK und der BPtK

Der Geschäftsführer des SpiFa (Spitzenverband der Fachärzte) Lars Lindemann hat sich in einer Pressemitteilung am 21. April mit scharfer Kritik an die Bundesärztekammer gewendet, in der er den „laxen“ Umgang Montgomerys mit „nichtärztlichen Gesundheitsberufen“ bemängelt. Dabei moniert er die Mitwirkung der BPtK an den Verhandlungen um die GOÄ und reiht die Psychologischen Psychotherapeuten in die nichtärztlichen Gesundheitsberufe ein.
Diese Äußerungen sind getragen von Unkenntnis und polarisierender Angriffslust. Niedergelassene Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten verfügen über eine Approbation und sind demnach zur selbständigen Heilkunde befugt und sie sind nach § 95c SGB V eingetragen ins Arztregister. Sie gehören berufsrechtlich wie alle Ärzte zu den akademischen Heilberufen, nicht zu den nichtärztlichen Gesundheitsberufen. Private Leistungen rechnen sie ab nach der Gebührenordnung für Psycholo­gische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychothe­rapeuten (GOP). Diese ist entstanden im Jahr 2000 auf Verordnung des Bundes­ministeriums für Gesundheit unter Zustimmung des Bundesrates und folgt entsprechend dieser Verordnung zwingend den Kapiteln B und G der GOÄ. Insofern ist sie keine selbstständige Gebührenordnung. Es ist von daher selbstverständlich, dass in die Verhandlungen der entsprechenden Kapitel der GOÄ die Bundespsychotherapeutenkammer involviert wird.

„Wir als gemischter und integrativer Berufsverband ärztlicher, Psychologischer und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten verwahren uns gegen solche unqualifizierten Äußerungen, die das notwendige Miteinander in der täglichen Versorgung von Patientinnen und Patienten gefährden und den Zusammenhalt innerhalb der Selbstverwaltung schwächen“, so die Vorsitzenden des bvvp, Dr. med. Martin Kremser und Dipl. Psych. Ulrike Böker.
Berlin, den 29.04.15    

Gesendet von: "Dr. F. R. Deister" <f.r.deister@t-online.de>

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