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bvvp-Pressemitteilung vom 18.08.2015
zur Stellungnahme des SpiFa-Vorsitzenden Dr. Dirk Heinrich
„Neuer Gesundheitsberuf könnte Ärzte abdrängen“

Befürchteter neuer Gesundheitsberuf existiert seit 16 Jahren!


Zur geplanten Novellierung des Psychotherapeutengesetzes warnt der Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands (SpiFa) in einem Brief an den Präsidenten der Bundesärztekammer davor, dass damit ein neuer Gesundheitsberuf geschaffen werde. Es drohe „die Übernahme des gesamten kommunikativen, psychosozialen und basal-medizinischen Bereichs durch den neuen allgemein heilkundlichen Beruf des ‚Psychotherapeuten’ und die Abdrängung der Ärzteschaft in den ausschließlich technischen Sektor.“

Der befürchtete neue Gesundheits- oder genauer Heilberuf existiert jedoch seit 16 Jahren, er wurde mit dem Psychotherapeutengesetz 1999 bereits geschaffen, was aber offensichtlich noch nicht von allen wahrgenommen wurde.

In dem Brief wird behauptet, die bisherigen Vorbereitungen seien weitgehend ohne Kenntnis der Öffentlichkeit und ohne Beteiligung der Ärzteschaft erfolgt. Die Bundesärztekammer hat jedoch bereits ein Positionspapier dazu verfasst, die Gesetzgebungsabsicht und die bisherigen Arbeiten dazu sind also innerärztlich sehr wohl bekannt. Zudem waren Vertreter der Ärzteschaft bei Anhörungen der Verbände zum Gesetzesvorhaben und auch im BMG anwesend.

Angemerkt wird auch, dass keine spezielle psychotherapeutische Fachkunde innerhalb des Studiums erfolge. Diese Forderung nach Erlangung der Fachkunde im Studium muss verwundern, denn auch Ärzte erwerben eine Fachkunde erst nach der Approbation in der an das Studium anschließenden Weiterbildung.

Befürchtet wird weiter, dass unter Umgehung des Medizinstudiums neben dem Arzt ein neuer allgemein heilkundlicher Gesundheitsberuf geschaffen werden soll, ein neuer Quasi-Arzt mit Zuständigkeit für den gesamten kommunikativen, psychosozialen und basalen medizinischen Bereich im Gesundheitswesen. Worauf sich diese Behauptung gründet, bleibt allerdings unklar. In den bisher vorliegenden Papieren zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes findet sich jedenfalls kein solcher Anspruch, weder seitens der Profession, noch seitens des BMG.

Die BÄK wird abschließend als die größte Psychotherapeutenkammer benannt. Demnach müssten alle Ärzte auch gleichzeitig Psychotherapeuten sein. Bislang gibt es aber auch in der medizinischen Qualifikation noch Weiterbildungen, um qualifiziert psychotherapeutisch tätig werden zu können. Somit verwundert auch diese Feststellung, zumal ca. 40.000 Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten durch ihre eigenen Kammern und die Bundespsychotherapeutenkammer vertreten werden.

Solche Drohszenarien aufzubauen hilft der psychotherapeutischen Versorgung psychisch kranker Menschen nicht. Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten beanspruchen keine allgemeine medizinische Kompetenz, wie in dem Schreiben unterstellt wird. Sie sind vielmehr an der guten psychotherapeutischen Versorgung ihrer Patienten interessiert, wozu sie auch nach wie vor gerne mit ärztlichen KollegInnen gemeinsam beitragen wollen. Dazu kann eine qualifizierte Ausbildung mit anschließender Weiterbildung nur von Vorteil sein!

Berlin, den 18.08.15

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