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bvvp-Pressemitteilung:
Unabhängig bedeutet unabhängig! 
bvvp befürchtet massive Schwächung der Patientenrechte
durch nicht mehr unabhängige Patientenberatung
 

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland gemeinnützige GmbH wurde laut Paragraf 65b SGB V eingerichtet mit dem gesetzlichen Ziel, ein von Kassen und Leistungserbringern unabhängiges Beratungs- und Informationsangebot als kontinuierliches Leistungsangebot aufzubauen. Dabei ist es u.a. ein vorgegebenes Ziel, Problemlagen im Gesundheitssystem aufzuzeigen. Die Beratung soll kostenfrei, neutral und unabhängig sein – unabhängig von all denen, die auf den Patienten Einfluss nehmen können: Pharmaindustrie, Apotheken, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Pflegedienste und Krankenkassen. Bei letzteren geht es zum Beispiel zunehmend um Konflikte zur Minimierung der Dauer der Krankengeldzahlungen, bei denen wir als Psychotherapeuten immer wieder erfahren, dass kasseneigene Beratungs­angebote als Eingriffe in das Therapiegeschehen, als Angst erzeugende Kontrolle und Druck von den betroffenen Patienten erlebt werden.
Bezahlt wird die Patientenberatung mit Versichertengeldern. In den nächsten sieben Jahren sind das 66,4 Mill. €, ca. 62 Mill. € davon zahlen die gesetzlichen Krankenkassen. Laut jüngster Entscheidung des GKV Spitzenverbandes der Krankenkassen, die vom CDU-Politiker Karl-Josef Laumann, Patientenbeauf­tragter der Bundesregierung, abgenickt wurde, werden diese Versichertengelder nun an gewinnorientierte Investoren übertragen, nämlich an die Firma Sanvartis GmbH, ein Call Center Unternehmen, das bereits für die Krankenkassen und Pharmaunternehmen tätig ist. Der drohende Verlust der Unabhängigkeit von Interessen der Krankenkassen wurde bereits u.a. vom Präsidenten der Bundesärztekammer Dr. med. Montgomery kritisiert. Auch der wissenschaftliche Beirat der Unabhängigen Patientenberatung äußert sich in einer Presseerklärung entsetzt.

Der bvvp schließt sich dieser Kritik an. Unabhängigkeit kann nicht durch Absichtserklärungen gesichert werden. Sie hat nur dann Bestand, wenn keine  finanziellen oder strukturellen Abhängigkeiten bestehen, die früher oder später zu Interessenskonflikten führen. Das Vertrauen in eine derartige Beratung kann bei Patienten im Konfliktfall mit ihrer Krankenkasse erst gar nicht aufgebaut werden. Das wiederholte Misslingen einer nicht interessengeleiteten Beratung muss zu einem Scheitern dieser wichtigen Einrichtung führen, sodass der gesetzliche Auftrag der Unabhängigen Patientenberatung gänzlich verfehlt wird. Der bvvp hält dies für einen Rückschritt in der Patientenversorgung und für eine gravierende Schwächung der Patientenrechte. 
Berlin, den 16.08.15


Dr. Frank Roland Deister
Felix-Dahn-Str. 25
60431 Frankfurt am Main
Mail: f.r.deister@t-online.de
Tel.: 069-521617
Mobil: 0171-6519035

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